Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen sie den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern.
Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatzdurch Datenfernübertragung übermitteln.
Scheiden bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt die Steuerschuldnerschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer.