Weitere Informationen zur Corona-Krise:
Ich empfehle Ihnen grundsätzlich den folgenden Link des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Information welche Regelungen und Erleichterungen Steuerberater und ihre Mandanten im Hinblick auf die Corona-Lage kennen sollten. Diese Informationen werden immer aktualisiert:
Insbesondere zum Thema ob Selbständige einen Ausgleich bei angeordneter Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten, verweise ich auf das Stichwort "Quarantäne" im obigen Link. Danach gilt: "Im Fall angeordneter Betriebsschließungen durch die zuständigen Behörden gilt nach derzeitiger Rechtslage: Generell sind Betriebsschließungen ein Risiko, das der Arbeitgeber tragen muss. Die Arbeitnehmer haben danach auch weiterhin Anspruch auf Zahlung des Gehalts. In der derzeitigen Situation ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen von Seiten der Bundesregierung mögliche Sonderregelungen auch für die Abwicklung behördlicher Betriebsschließungen geprüft werden."
Hinsichtlich Steuerstundungen und der Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen soll heute ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden. Wir werden uns mit Neuigkeiten hierzu Anfang nächster Woche melden.
Insbesondere die derzeitig bekannten Hilfen in Form von Krediten und Bürgschaften über die KFW entsprechen nicht der derzeitigen prekären wirtschaftlichen Lage vieler Gewerbezweige. Hier wird (noch) an den bisherigen Auflagen zur Erlangung eines Darlehens seitens der KFW festgehalten, was dazu führt das Mittel frühestens in 6 bis 8 Wochen (wenn überhaupt) zur Verfügung stehen würden. Ich hoffe das wir Ihnen auch hier in der nächsten Woche positivere Nachrichten vermelden können.
Keiner weiß wie lange diese jetzige Situation anhält. Halten Sie jetzt bereits den Kontakt zu Ihrer Hausbank, wenn Sie davon ausgehen müssen, aufgrund der jetzigen Situation in Liquiditätsprobleme zu geraten.
Bleiben Sie gesund.