Elterngeld: Neuregelungen für Geburten ab 1.4.2024

von Dagmar Dieterle

Portrait von Steuerberater Markus Schmetz

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet. Antworten auf wichtige Fragen gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (unter www.iww.de/s10727).

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Die Steuerkanzlei Markus Schmetz berät kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen aus der Region Düsseldorf. Fundiertes Fachwissen und fachübergreifende Kontakte sind die Erfolgsgaranten.

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