ich vermag nicht wirklich einzuschätzen welche wirtschaftlichen und vor allem gesundheitlichen Ausmaße diese Corona-Krise mit sich bringen wird. Wir hoffen, dass die Pandemie zeitnah ihren Höhepunkt erreicht und dann wieder abflaut. Wir hoffen, dass die wirtschaftliche und gesellschaftliche Normalität in einigen Wochen wieder „hochgefahren“ wird.
Doch als Unternehmer sollte man nur dann hoffen, wenn man etwas nicht beeinflussen kann. Wenn man entscheiden kann, dann sollte man Informationen aufnehmen, bewerten, planen, handeln und umsetzen.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen, die man derzeit zumindest als Unternehmer in Betracht ziehen kann.
Unter dem folgenden Link, finden Sie eine aktuelle Information der Agentur für Arbeit in Düsseldorf zum Thema Kurzarbeitergeld: https://bitrix.stb-schmetz.de/~Xf9YY
Mögliche Maßnahmen
Das MWIDE informiert über: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner Die Auswirkungen belasten die Liquidität einiger Unternehmen. Die Landesregierung bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten:
Liquiditätssicherung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung:
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.
Hinweis: Im Haushalt sind 900 Mio. für Bürgschaften hinterlegt
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800. Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
Stakeholder fordern bereits unbürokratischere Liquiditätshilfe
Kurzarbeitergeld
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.
Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Informationen Kurzarbeitergeld. Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.
Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland
LVR-Servicenummer: 0221 809-5444;
Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Herr Tölle 0251 591-8218; Frau Volks 0251 591-8411
Herr Konopka 0251 591-8136
Finanzierung von Investitionen und Innovationen
Ungeachtet der aktuellen Sorgen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus steht die Wirtschaft unseres Landes vor großen strukturellen Herausforderungen. Dies sollte bei aller Sorge nicht aus den Augen verloren und für die Zukunft in Angriff genommen werden. Für die Bewältigung dieser Aufgaben, wie Digitalisierung, Mobilitätswende, Einsatz von KI, stehen Förderangebote des Landes zur Verfügung.
Informationen zur Unterstützung beispielsweise von Digitalisierungsvorhaben finden Sie hier.
Auch hier berät die NRW.BANK umfassend und individuell über die Angebote, die nordrhein-westfälischen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Fragen und Antworten rund um das Coronavirus Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen finden Sie bei den IHKs in NRW unter diesem Link.
Dpa-Meldung
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) betonte zwar, dank erster Maßnahmen sei man schon «gut gerüstet, um schnell zu helfen». Er forderte aber: «Um der Wirtschaft Schwung zu verleihen, brauchen wir zusätzliche steuerliche Erleichterungen.» So sollten Steuerstundungen ermöglicht werden und «als Zeichen der Ermutigung und der Steuergerechtigkeit» der Solidaritätszuschlag rückwirkend ab 1. Januar auch für mittelständische Betriebe und Kapitalgesellschaften entfallen. Wenn schnell gehandelt werde, bestehe die Chance, dass die Wirtschaft «im zweiten Halbjahr allmählich wieder Fahrt aufnimmt».
Beschlüsse des Koalitionsausschusses und Arbeit von morgen Gesetz (BMAS)
Den betroffenen Unternehmen stehen die bewährten Förderinstrumente zur Verfügung. Sollte sich die Lage verschärfen, wollen wir schnell und passgenau reagieren können. Wir wollen Arbeitsplätze erhalten und Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit geben. Dies können wir über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreichen. Deswegen werden wir befristet bis Ende 2021 Verordnungsermächtigungen einführen, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:
• Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %·
• Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
• Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
• Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
• Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden
KfW-Kredite zur Liquiditätssicherung
am 13.3. werden BM Scholz und BM Altmaier Konzepte vorstellen
EU-Kommission hat die Einrichtung eines Corona-Krisenfonds in Höhe von 25 Mrd. Euro angekündigt