Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen

von Dagmar Dieterle

Portrait von Steuerberater Markus Schmetz

Die in den §§ 267, 267a Handelsgesetzbuch (HGB) normierten monetären Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) wurden angehoben (Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, BGBl I 2024, Nr. 120). Die Anhebung der Schwellenwerte geht für die begünstigten (oft kleinen) Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und damit einer Reduzierung von Berichtspflichten einher. Sofern gewünscht, können die neuen Werte bereits für den Jahresabschluss 2023 genutzt werden (Wahlrecht). Verpflichtend gelten die neuen Werte für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre.

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Die Steuerkanzlei Markus Schmetz berät kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen aus der Region Düsseldorf. Fundiertes Fachwissen und fachübergreifende Kontakte sind die Erfolgsgaranten.

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