Warum Verpackungsabfall anders entsorgt wird als Restmüll
von Hubert Hunscheidt
Verpackungsabfall wird in Deutschland gesammelt, sortiert und wiederverwertet. Zuständig dafür sind die sogenannten Dualen Systeme. Anders als beim Hausmüll kostet die Abholung von gelbem Sack und gelber Tonne aber keine Gebühr. Warum ist das so? Und wer zahlt letztendlich für die Entsorgung?
Die Deutschen sehen sich selbst gerne als Weltmeister im Mülltrennen. So wurde früher und konsequenter als in anderen Ländern die gesonderte Entsorgung von Verpackungsabfall umgesetzt. Seit Anfang der 1990er Jahre wird diese über die sogenannten Dualen Systeme organisiert. Die gelben Tonnen und Säcke stehen heute ebenso selbstverständlich an den Straßenrändern und werden abtransportiert wie der Hausmüll. Ein wesentlicher Unterschied ist: Die Abholung von Verpackungsabfall kostet keine Gebühr, weder den Mieter noch den Hausbesitzer. Wie kann das sein? Transport und Recycling kosten doch Geld. Wer also zahlt für die Entsorgung unseres Verpackungsabfalls?
Inverkehrbringer zahlen Beteiligungsentgelte an Duale Systeme
Die einfache Antwort lautet: die Inverkehrbringer. Das sind alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Handel bringen, also Hersteller und Einzelhandel. Seit 1991 sind sie verpflichtet, die Verpackungen der von ihnen verkauften Produkte zurückzunehmen. Da das für die meisten kaum praktikabel wäre, wurde das erste „Duale System“ begründet, der Grüne Punkt. Die Organisation kümmerte sich fortan um die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsabfalls. Die Kosten dafür trugen nach einigen Anpassungen in den Anfangsjahren die Inverkehrbringer, und zwar entsprechend dem Gewicht der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das ist bis heute so geblieben, wenn auch seit einer Entscheidung des Bundeskartellamtes Anfang der Nullerjahre weitere Systembetreiber zugelassen wurden. Heute teilen sich etwa zehn Unternehmen den Markt der Verpackungsentsorgung in Deutschland.
Mit der Aufhebung des Monopols des Grünen Punkts haben sich aber auch die sogenannten „Beteiligungsentgelte“, das sind die Zahlungen, die die Inverkehrbringer für die Übernahme der Verwertungsverpflichtungen an die Dualen Systeme zu leisten haben, verschoben – und zwar zu Ungunsten des eigentlich leicht zu recycelnden Weißblechs. So haben sich in den letzten 15 Jahren die Beteiligungsentgelte für Weißblech je Tonne mehr als verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sanken die Entgelte für Kunststoffverpackungen um fast die Hälfte. Dabei lässt sich Weißblech mithilfe von Magneten leicht und kostengünstig aussortieren und ist zu fast 100 Prozent recyclingfähig. Insgesamt verursacht das Recycling von Verpackungen aus Weißblech über die Dualen Systeme kaum 2 Prozent der gesamten Systemkosten und das, obwohl sie 10 Prozent aller Abfälle in gelber Tonne und gelbem Sack ausmachen. Bei Kunststoffen ist es umgekehrt: Ihr Recycling verschlingt 74 Prozent der Gesamtkosten, dabei machen sie nur rund 50 Prozent der Masse der Verpackungsabfalls aus. Das liegt unter anderem daran, dass die Sortierung der Kunststoffe sehr kostenintensiv ist und ein Großteil der aussortierten Kunststoffsorten – anders als Weißblech – gar nicht zu hochwertigem Granulat verarbeitet werden kann. Und so keinen Erlös bringt, sondern im Gegenteil weitere Kosten verursacht. Unter dem Strich zahlt Weißblech also viel mehr ein, als es – wenn man das Verursacherprinzip zu Grunde legt – müsste.
Entsorgungskosten für Verpackungen tragen letztlich die Verbraucher
Diese ungerechte Kostenverteilung schlägt letztlich auch auf die Verbraucher durch. Denn die Inverkehrbringer tragen die Entsorgungskosten natürlich nicht selbst, sondern holen sie sich zurück – und zwar vom Verbraucher. So liegt beispielsweise das Beteiligungsentgelt für eine Weißblechdose zwischen 3 und 4 Cent. Kosten, die Hersteller und Händler in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen und die letztendlich jeder Kunde im Einzelhandel mitbezahlt. Umso wichtiger ist es, Verpackungen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne und nicht etwa im Restmüll zu entsorgen, denn sonst zahlt der Bürger doppelt: einmal beim Kauf und dann nochmal bei den Müllgebühren.
Quelle: thyssenkrupp Rasselstein GmbH / Foto: Fotolia