Frist verlängert: Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

von Hubert Hunscheidt

Zur Sicherung der Energieversorgung können vorübergehend Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird.

Kohle und Erdöl sowie Großtransformatoren müssen überall rechtzeitig verfügbar sein, damit Kraftwerke und Raffinerien arbeiten können und die Energieversorgung gesichert ist. Mit der Energiesicherungstransportverordnung stellt die Bundesregierung ihren proritären Transport auf der Schiene sicher. Denn damit kann rechtzeitig auf Engpässe im Schienenengüterverkehr oder der Binnenschifffahrt reagiert werden – etwa bei niedrigen Pegelständen der Flüsse.

Die Bundesregierung möchte die ursprünglich bis zum 28. Februar 2023 geltende Verordnung bis Ende März 2024 verlängern, da derzeit keine Verbesserung der geopolitischen Lage zu erwarten ist. Der Bundesrat muss der Verlängerung noch zustimmen.

Andere Lieferwege für die sichere Energieversorgung

Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine müssen neue Lieferquellen als Ersatz für russische Energieimporte gefunden und die Energieversorgung auf andere Lieferketten und -wege umgestellt werden. Zur Stromerzeugung muss russisches Gas vorübergehend auch durch Kohle und Mineralöl ersetzt werden.

Kohle und Mineralöl sowie Großtransformatoren müssen prioritär auf der Schiene transportiert werden können. Denn die Binnenschifffahrt kann im Sommer bei Niedrigwasser weniger Lasten, also auch Kohle und Öl transportieren. Wichtige Bahntrassen können auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet sein.

Im Zweifel müssen andere Züge warten

Die Energieträgertransporte sollen auf einem spezifischen Energiekorridornetz zu Lasten anderer Verkehre vorrangig behandelt werden, wenn dies besonders wichtig ist: Beispielweise um das Leerlaufen von Tanklagern zu verhindern oder um den unterbrechungsfreien Betrieb von Kraftwerken zu gewährleisten.

Die Priorisierung von Energietransporte auf der Schiene muss in sorgfältiger Abwägung, etwa mit dem Personenverkehr, getroffen werden. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung dafür klare Regeln geschaffen.

Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um Belastungen des Personen- und Güterverkehrs, etwa Ausfälle und Verspätungen weitestgehend zu vermeiden.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Foto: marketSTEEL

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