Strafanzeigen gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung

von Hubert Hunscheidt

Gegenstand der umfassenden Untersuchung durch ein spezialisiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen und eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei waren die Identifizierung von Ursachen und Verantwortlichkeiten der Fehlbuchungen sowie die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchung steht unverändert fest, dass sämtliche bilanzielle Folgen der Fehlbuchungen im Abschluss 2023/24 rückwirkend korrigiert und vollständig berücksichtigt sind, es zu keinem Mittelabfluss kam und sich der Anfangsverdacht gegen verantwortliche Personen als richtig erwiesen hat.

Die Ergebnisse der Untersuchung haben die bisherigen Erkenntnisse bestätigt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und in Einklang mit der Null-Toleranz-Politik der voestalpine gegenüber solchem Fehlverhalten hat die voestalpine in Zusammenhang mit diesen Fehlbuchungen Strafanzeigen gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der betroffenen deutschen Konzerngesellschaft eingereicht.

Der Schaden aufgrund dieser Fehlbuchungen beläuft sich aus heutiger Sicht auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Schritte zur Einforderung dieses Schadens sind in Prüfung und Vorbereitung.

Quelle: Voestalpine AG / Foto: marketSTEEL

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