Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
von Alexander Kirschbaum
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2016 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Mit dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch, den 06. Januar 2016, auf der Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht haben.
Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Zieles ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2016 maßgeblichen Bezugsjahr 2014 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 2,6 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 8,9 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug.
Quelle: Bundesfinanzminsterium Vorschau-Foto: pixelio.de