Stichtag für individuelle Netzentgelte
von Alfons Woelfing
Individuelle Netzentgelte entlasten Unternehmen erheblich bei den Energiekosten. Daher sollten diese ihren Anspruch prüfen und noch bis zum 30. September gegenüber der Bundesnetzagentur anzeigen. Die Auswertung und Antragstellung erfordert umfangreiche Vorarbeiten. Um die Frist einzuhalten, müssen Unternehmen zügig handeln. Darauf weisen die Energieexperten des Beratungsunternehmens ISPEX hin.
Grundlagen für individuelle Netzentgelte
Die Abrechnung von Netznutzungsentgelten erfolgt grundsätzlich auf Basis von einheitlichen Preisregelungen, die für alle Kunden in einem Netzgebiet maßgebend sind. Allerdings hat der Gesetzgeber in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ausnahmeregelungen für Sonderformen der Netznutzung geschaffen. Letztverbraucher, die aufgrund ihres besonderen Verbrauchsverhaltens einen individuellen Beitrag zur Senkung bzw. Vermeidung von Netzkosten erbringen, können mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über individuelle Netzentgelte schließen und auf diesem Weg deutliche Einsparpotenziale realisieren.
Anspruchsberechtigte Unternehmen
Unterschieden wird zwischen atypischen und stromintensiven Netznutzern. Eine atypische Netznutzung liegt vor, wenn die Spitzenlast des Letztverbrauchers nicht in ein Hochlastzeitfenster der jeweiligen Netzebene des Netzbetreibers fällt. Dabei muss die Differenz zwischen den Leistungswerten innerhalb und außerhalb der Hochlastzeitfenster eine prozentuale Erheblichkeitsschwelle überschreiten und mindestens 100 kW betragen. Die relevanten Hochlastzeitfenster werden von den Netzbetreibern jährlich angepasst und veröffentlicht.
Stromintensive Nutzer zeichnen sich durch einen gleichmäßigen und dauerhaft hohen Strombezug aus. Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt besteht, wenn die Stromabnahme des Letztverbrauchers pro Kalenderjahr eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 h/a erreicht und der Stromverbrauch an der betreffenden Abnahmestelle 10 GWh/a überschreitet.
Individuelles Netzentgelt vereinbaren und anzeigen
Sofern auf Grundlage von historischen Lastgangdaten oder Lastgangprognosen davon auszugehen ist, dass die Kriterien für ein individuelles Netzentgelt erfüllt werden, kann mit dem Netzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Diese Vereinbarung muss der zuständigen Regulierungsbehörde bis zum 30. September des Jahres, für das die Vereinbarung erstmalig Anwendung finden soll, angezeigt werden. Die Frist dazu läuft für das Jahr 2017 also noch bis zum 30. September 2017.
Ansprüche kurzfristig prüfen
Über 4.500 Unternehmen haben bereits reduzierte Netzentgelte für atypische Netznutzung in Anspruch genommen. Zusätzlich profitieren ca. 350 stromintensive Unternehmen von individuellen Netzentgelten. „Im Zuge der energiewirtschaftlichen Beratung werten unsere Experten für alle Kunden die Lastgänge der erfassten Lieferstellen aus und prüfen, ob im aktuellen Jahr voraussichtlich ein Anspruch auf individuelle Netzentgelte besteht“, erklärt Andreas Seegers, Vorstand der ISPEX AG. Die Energiemanager wickeln dabei auch die notwendigen Formalitäten ab und übernehmen die Kommunikation mit den Netzbetreibern, Energielieferanten und Regulierungsbehörden. „Für Unternehmen die noch keine Prüfung auf einen Anspruch vorgenommen haben, besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, um ggf. noch bis zum 30.September 2017 reagieren zu können“, so Andreas Seegers.
ISPEX bieten solchen Unternehmen an, eine kostenlose Lastganganalyse mit Berechnung des möglichen Einsparpotenzials vorzunehmen. Dazu können sie einfach den betreffenden Lastgang der letzten zwölf Monaten nebst Angabe des Standorts, der Spannungsebene sowie des Netzbetreibers an netzentgelte@ispex.de senden. „Die gesetzlichen Anforderungen an das Energiemanagement im Unternehmen steigen von Jahr zu Jahr. Um alle einschlägigen energiewirtschaftliche Sonderregelungen und Vergünstigungen nutzen zu können, sind zahlreiche Anträge, Anzeigen und Meldungen bei den zuständigen Behörden einzureichen“, erläutert Seegers.
Die Unternehmen müssen dabei umfangreiche Meldefristen und Nachweispflichten erfüllen. Das senkt die Strom- und Energiesteuer, begrenzt die Umlagen und reduziert die Netzkosten. Die ISPEX AG bietet daher eine Seminarreihe zum Thema „Energiesteuern und Abgaben 2018 – Worauf Sie im Energiejahr 2018 achten müssen!“ an.
Quelle: ISPEX AG / Foto: fotolia