Stellungnahme zur Neuregelung der EU-Altfahrzeugverordnung
von Hubert Hunscheidt
Besonders positiv bewerten die Recyclingverbände die geplante Maßnahme, nach der zukünftig eine Abmeldung des Fahrzeugs ohne Verwertungsnachweis nicht mehr möglich ist. Dieser Schritt wird als wirksame Maßnahme gegen die illegale Altfahrzeugverbringung betrachtet. Die geplanten und verstärkten Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass es sich bei einem ausgeführten Fahrzeug tatsächlich um ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Altfahrzeug handelt, werden ebenfalls positiv bewertet. Jedoch betonen die Recyclingverbände die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung dieser Kontrollen, um die illegale Verbringung von Altfahrzeugen effektiv einzudämmen. Überdies sprechen sich die Verbände für ein Verbot der Verbringung von Altfahrzeugen, die einen gefährlichen Abfall darstellen, außerhalb der Union aus.
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme bezieht sich auf die Recycling-Zielvorgaben für Neufahrzeuge. Die Verbände befürworten grundsätzlich den verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von Neufahrzeugen. Jedoch kritisieren sie, dass die vorgeschriebenen Quoten für Hersteller niedriger sind als für Recycler, was nicht mit dem Ziel einer erweiterten Herstellerverantwortung übereinstimmt. Die Verbände plädieren dafür, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden sollten, indem sie ein Fahrzeugdesign wählen, das einen höheren Anteil an Kunststoffrezyklaten aus Altfahrzeugen ermöglicht.
Die geplante stärkere Herstellerverantwortung wird grundsätzlich von den Verbänden unterstützt. Allerdings weisen Sie darauf hin, dass in einigen entscheidenden Punkten diese Verantwortung auf die Altfahrzeugverwerter übertragen wird. Dies wird von den Recyclingverbänden als nicht gerechtfertigt betrachtet, insbesondere vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen international tätigen Herstellern und kleinen/mittelständischen Autoverwertern.
BDSV, bvse und VDM kritisieren zudem bestimmte Anforderungen an die Altfahrzeugverwerter, insbesondere in Bezug auf die Entnahme von Fahrzeugteilen vor dem Shreddern. Sie weisen darauf hin, dass bei der Entnahme von Teilen insbesondere bei Unfallfahrzeugen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit berücksichtigt werden müssen.
Die aktuelle Formulierung der Kostenübernahme durch Hersteller wird hingegen als unzureichend betrachtet. Die Verbände fordern daher eine klare Festlegung der Kosten für die obligatorische Entfernung von Fahrzeugteilen sowie die Möglichkeit für Verwerter, je nach Zustand des Fahrzeugs, höhere Kosten geltend zu machen.
Die geplante Gründung von Organisationen durch Hersteller wirft Fragen zur angemessenen Vertretung von Herstellern und Abfallbewirtschaftern auf. Die Verbände plädieren dafür, dass die Beteiligung in den Leistungsgremien paritätisch erfolgt, wobei auch die dezentrale Struktur von Abfallbewirtschaftern berücksichtigt werden sollte.
Die Betreibung von Sammelstellen für Altfahrzeuge durch Abfallbewirtschafter wird als Missbrauchsgefahr betrachtet. Die Verbände sprechen sich dafür aus, dass diese Aufgabe den zugelassenen Verwertungsanlagen vorbehalten sein sollte. Des Weiteren weisen die Verbände auf die unklare Kostenregelung für Fahrzeuge hin, die sich innerhalb der EU befinden, deren Hersteller jedoch keinen Sitz in der EU haben. Hier ist weitere Klärung erforderlich, da die Verpflichtungen der Herstellerverantwortung nicht greifen.
BDSV, bvse und VDM weisen darauf hin, dass die Altfahrzeugverordnung angemessen die Problematik von Fahrzeugen berücksichtigen sollte, für die keine Herstellerverantwortung existiert (z. B. E-Autos aus China) und bei denen keine Informationen vorliegen. Die Verbände fordern, dass die Verordnung nur für Fahrzeuge gilt, bei denen Herstellerinformationen verfügbar sind und die Hersteller sich finanziell an den Kosten beteiligen.
Die geplante Garantiepflicht der Altfahrzeugverwerter beim Verkauf von Ersatzteilen wird von den Verbänden abgelehnt, da sie weit über das hinausgeht, was Verkäufer von Neuwaren gewährleisten müssen. Im Grunde ist Wiederverwertung nur ohne jede Garantie wirtschaftlich darstellbar.
Die drei Recyclingverbände setzen sich dafür ein, dass ihre Bedenken und Anregungen in die laufenden Diskussionen zur Altfahrzeugverordnung einfließen und damit zu einer praxisnahen und ausgewogenen Regelung beitragen.
Quelle: BDSV - Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. / Foto: Fotolia