SPD, FDP und die Grünen legten ihren Koalitionsvertrag vor
von Hubert Hunscheidt
Digitalisierung
Die Bedeutung von Digitalisierung und einer Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wird im Koalitionsvertrag klar benannt. Beide Bereiche haben Priorität. Der Aufbau von personellen und technischen Kapazitäten zur Umsetzung der digitalen Verwaltung ist sinnvoll, wird aber schwierig: Fachkräfte sind in diesem Bereich stark umworben. Es ist zu begrüßen, dass kein Digitalministerium geschaffen, sondern stattdessen die Förderale IT-Kooperation (FITKO) gestärkt werden soll. Wenig präzise sind dagegen die Erläuterungen zur weiteren Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene. Eine Verschlankung von Prozessen wird an vielen Stellen als Lösung für bestehende Probleme genannt – sei es beim Auf- und Ausbau der Gigabit-Infrastruktur, bei der Umsetzung der digitalen Verwaltung oder Planungs- und Genehmigungsverfahren allgemein. Das ist eine Mammutaufgabe, die mit umfassenden strukturellen Anpassungen einhergehen muss. Daran wird sich diese Koalition messen lassen müssen.
Das Thema Daten soll konkret mithilfe einer Forschungsklausel angegangen werden, zudem soll ein Dateninstitut die sogenannten Datentreuhänder voranbringen. Das geplante Datengesetz könnte gegenteilige Wirkung erzielen, wenn es die Interessen der Datenproduzenten nicht ausreichend in den Blick nimmt und Bürokratie dort schafft, wo derzeit vertragliche Lösungen ihren Dienst tun. Die Rolle von industriellen Datenräumen und der europäischen Cloud Gaia-X wird kaum thematisiert, obwohl das auch im Hinblick auf die europäische Perspektive wichtig wäre.
Innovationen & Wettbewerb
Positiv hervorzuheben ist, dass die Koalition eine Anpassung der europäischen Fusionskontrolle anstrebt, die in Anbetracht der Entwicklungen der chinesischen und amerikanischen Tech-Konzerne wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sein könnte. Das Ziel, die Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIPs zu erhöhen, ist positiv zu bewerten. Eine neue Agentur für anwendungsbezogene Innovationen (Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll gegründet und ausgestattet werden, um regionale und überregionale Innovationsökosysteme zu stärken. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Es muss jedoch die Verzahnung mit den bereits bestehenden Initiativen und Institutionen gewährleistet sein. Positiv ist auch zu bewerten, dass Ausgründungen aus Hochschulen und Gründerinnen deutlich gestärkt werden sollen.
Internationaler Handel
Im internationalen Handel geht vieles in die richtige Richtung: der Einsatz für die multilaterale Handelsordnung und eine Reform der WTO ebenso wie die Absicht, auch mit europäischer Wettbewerbspolitik und neuen handelspolitischen Instrumenten gegen unfaire Handelspraktiken (insbesondere durch China) vorzugehen. Auch der angestrebte Schulterschluss mit den USA in diesen Fragen ist richtig – ganz besonders das Ziel, gemeinsam im transatlantischen Wirtschaftsraum Standards mit globaler Ausstrahlung zu schaffen. Problematisch ist, dass die europäische Handelspolitik mit strikten Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards überfrachtet zu werden droht. Das wird den Abschluss weiterer Handelsabkommen der EU, insbesondere mit dem Mercosur, aber auch mit Indonesien und Malaysia, enorm erschweren, auch wenn die Zustimmung zum EU-Abkommen mit Kanada (CETA) abhängig vom Votum des Bundesverfassungsgerichts wird. Zudem werden die Lieferkettengesetze auf deutscher und europäischer Ebene trotz schwacher gegenteiliger Beteuerungen zu einer starken Belastung mittelständischer Unternehmen führen. Insgesamt scheinen sich die Grünen auf diesem Feld weitgehend durchgesetzt zu haben, wohl auch weil es den anderen Parteien nicht wichtig genug war. Neue Handelsöffnungen für deutsche Firmen wird es so in Zukunft kaum noch geben.
Klima
Mit der Vorlage des Koalitionsvertrages ist das Ende des politischen Stillstandes absehbar. Gut, dass die zukünftigen Koalitionäre erkannt haben, dass ein deutlich beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien die wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz in Deutschland ist. Nur: Damit die Klimaziele 2030 auch wirklich erreicht werden können, muss der zusätzliche benötigte Strom, beispielsweise für die geplanten 15 Millionen Elektroautos, grün und bezahlbar sein.
Ein wichtiger und richtiger Baustein ist die Abschaffung der EEG-Umlage bis Ende 2022, ebenso die geplante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zusätzlich sollte auch die Stromsteuer sinken. Klimaschutzverträge sollten mit der energieintensiven Industrie aufgesetzt werden, damit Klimaschutztechnologie Made in Germany zum Geschäftsmodell werden kann.
Rente
Die Ampel-Koalitionäre haben der gesetzlichen Rentenversicherung ein enges Korsett angelegt. Sie garantieren das Rentenniveau, versprechen, die Rente nicht zu kürzen, bekennen sich zur Rente mit 67. Dadurch fehlen Handlungsspielräume, um auf die Alterung der Gesellschaft und die Herausforderungen des umlagefinanzierten Rentensystems zu reagieren, wodurch der Beitragssatz steigen dürfte. Die Einführung einer Aktien-Rente kann entlasten, wenn die Rendite an den Kapitalmärkten über der Produktivität am Arbeitsmarkt liegt. Allerdings fehlt im Koalitionsvertrag ein konkreter Vorschlag zur Finanzierung. Der Fonds muss unabhängig und professionell verwaltet werden, damit er Erfolg hat. Und er muss langfristig angelegt sein – nur so lässt sich die Beitragssatzentwicklung bremsen.
Steuern
Die Gegensätze der Ampel-Parteien in der Steuerpolitik finden sich im Koalitionsvertrag wieder: Die Koalitionäre wollen keine größeren Projekte in Angriff nehmen. Weder die von SPD und Grünen gewollten Erhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende noch die von der FDP gewollte breite Entlastung bei Einkommen- und Unternehmenssteuer oder beim Solidaritätszuschlag haben es in den Vertrag geschafft. Lediglich kleinere, wenn auch wichtige Projekte wie zum Beispiel die Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Renten, die Erhöhung des Sparerpauschbetrags oder die Einführung einer Mindeststeuer für große Konzerne stehen drin. Bei großen Steuerfragen droht weiterhin Stillstand. Einen Wachstumsimpuls könnte immerhin die sogenannte Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter in Form einer Gewinnverrechnung leisten.
Finanzen
Die Schuldenbremse soll nicht angetastet werden, die beabsichtige Überprüfung der Konjunkturkomponente kann den Verschuldungsspielraum nur geringfügig erhöhen. Die Ampel braucht Finanzierungsspielräume und will dafür vor allem die KfW stärker einbeziehen, außerdem soll es eine bessere Eigenkapitalausstattung öffentlicher Unternehmen wie der Deutschen Bahn und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geben. Zudem soll der Energie- und Klimafonds mit Haushaltsmitteln aus den Jahren 2021 und 2022 gefüllt werden und so über Jahre einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft leisten. Insgesamt bleibt jedoch fraglich, ob die erforderlichen Zukunftsinvestitionen so finanziert werden können. Es droht Stückwerk. Gleichzeitig finden sich zu Ausgabenkürzungen und Subventionsabbau weitgehend nur Absichtserklärungen. Ausnahmen bilden die Überprüfung des Dieselprivilegs und die Subventionierung von Hybrid-Fahrzeugen. Der anvisierte gemeinsame Kraftakt mit den Ländern zum Abbau der kommunalen Altschulden ist ein wichtiger Schritt, um kommunale Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Finanzierung bleibt offen.
Corona-Pandemie
Zum Umgang mit der Pandemie bleibt der Koalitionsvertrag sehr wortkarg. Die Ampel plant einen Krisenstab und einen interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Pandemierat, der an das Bundesgesundheitsministerium angedockt werden soll – damit ist das Thema aus Sicht der Koalitionäre offenbar abgeschlossen. Dass der Rat interdisziplinär besetzt werden soll, ist zu begrüßen.
Wohnen
Die Ampel-Regierung will jährlich 400.000 neue Wohnungen bauen. Eine neue IW-Studie zeigt, dass dieses Ziel zu hoch angesetzt ist und langfristig Leerstände drohen. 100.000 neue Sozialwohnungen jährlich verursachen hohe Kosten, die Finanzierung ist noch unklar. Ebenso bleibt offen, wie die Ampel die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen will oder die Eigentumsförderung konkret angehen möchte. Die angekündigte Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent über drei Jahre wird zu niedrigen Erträgen bei den Vermietern führen, dürfte darüber hinaus aber keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Wohnangebot und den Umfang der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben. Die Nicht-Verlängerung des hochumstrittenen § 13b BauGB über das Jahr 2022 ist zu begrüßen, da es kleinteilige Siedlungsentwicklung befördert.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt: Die Sozialpartner sollen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Experimentierklauseln und -räumen unterstützt werden, um den Arbeitszeitrahmen des Arbeitszeitgesetzes weiter abzustecken. Das geplante Bürgergeld lässt die sogenannte Aussetzung der Vermögensanrechung außen vor, wodurch Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geschwächt werden könnten. Zu begrüßen sind die Ansätze, die Beschäftigte bei der Beteiligung an ihren Unternehmen unterstützen, etwa durch einen klaren rechtlichen Rahmen für entsprechende Betriebsvereinbarungen. Ebenfalls zu begrüßen ist die angekündigte rechtliche Klarstellung der Abgrenzung des Homeoffices von der Telearbeit. Gut ist, dass flexible Beschäftigungsformen Anerkennung finden und dort keine weiteren Regulierungen geplant sind.
Mindestlohn
Der Mindestlohn wird auf zwölf Euro erhöht. Damit stellt die Ampel-Koalition die Tarifautonomie infrage und greift tief in das Tarifgefüge ein –164 Tarifverträge werden auch Anfang 2022 noch mindestens eine Lohngruppe haben, deren Stundenlohn unter zwölf Euro liegt. Zudem stellt die sprunghafte Erhöhung auf zwölf Euro ein gewagtes Wirtschaftsexperiment mit ungewissem Ausgang auf die Beschäftigung dar und bürdet gerade den von der Pandemie besonders betroffenen Kleinbetrieben erhebliche Lasten auf. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Tragfähigkeit eines derart hohen Mindestlohnniveaus teils massive Subventionen der Arbeitgeberbeiträge nach sich gezogen hat, etwa in Frankreich. Dabei würde das Geld dringend für Investitionen gebraucht werden. Mit dem Koalitionsvertrag ergibt sich nun insgesamt ein Anstieg des Mindestlohns um rund 30 Prozent binnen vier Jahren. Negative Folgen für die Beschäftigung im Bereich einfacher Tätigkeiten sind wahrscheinlich. Zudem kann das Vorgehen ordnungspolitisch nicht überzeugen.
Bildung
Bund und Länder sollen gemeinsam stärker in Bildung investieren. Sehr gut ist dabei, dass die Bildungschancen verbessert werden sollen, indem gerade die Infrastruktur an Schulen mit besonderen Herausforderungen gestärkt wird. Ebenfalls positiv ist, dass der Digitalpakt Schule beschleunigt und entbürokratisiert und ein Digitalpakt 2.0 aufgelegt werden soll. Dabei sollte ein stärkerer Schwerpunkt auf die beruflichen Schulen und die Lernortkooperation im dualen System gelegt werden – der Pakt zur „Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen“ sollte daher angemessen ausgestattet werden. Eine Weiterentwicklung des BAföGs auch im weiteren Erwerbsverlauf, die dazu führt, dass mehr Menschen davon profitieren, ist positiv. Sehr zu begrüßen ist, dass die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung gestärkt wird durch eine Anerkennung für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst, eine Exzellenzinitiative und die Öffnung der Begabtenförderungswerke des Bundes für die berufliche Bildung. Ausgleichsfonds soll es nur dann geben, wenn sie tariflich vereinbart werden.
Ausbildung und Qualifizierung
Es ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, Teilhabechancen und Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen zu sichern. Ob dabei eine Ausbildungsplatzgarantie hilft, ist aber mehr als fraglich. Diese Bezeichnung schließt einerseits schulische Angebote aus, etwa in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Andererseits geht sie am gesellschaftlichen Bedarf des Arbeitsmarktes vorbei. Denn sie könnte Ausbildungsplätze in Berufen begünstigen, in denen später nicht genügend Fachkräftebedarf besteht. In der Folge könnte die Jugendarbeitslosigkeit steigen, damit wäre die Qualifizierung weder sozial noch ökonomisch nachhaltig. Zudem gibt es bereits zahlreiche geeignete Förderinstrumente, mit denen sich Jugendliche mit Förderbedarf, die Verbundausbildung oder auch die außerbetriebliche Ausbildung stärken lassen. Sinnvoll ist daher, neue außerbetriebliche Ausbildungsangebote auf wenige Regionen zu beschränken, eng mit den Sozialpartnern abzusprechen und die Ausbildungsmobilität intensiver zu fördern. Die Berufsorientierung und Jugendberufsagenturen flächendeckend auszubauen, ist sehr zu begrüßen. Denn derzeit besteht das Hauptproblem am Ausbildungsmarkt darin, dass Bewerber fehlen und die neuen digitalen Angebote zur Berufsorientierung die fehlenden Formate in Präsenz nicht ausreichend ersetzen können.
Weiterbildung
Der Stellenwert der Weiterbildung soll durch eine gezielte Nationale Weiterbildungsstrategie gestärkt werden, das ist positiv. Dazu soll mehr Unterhalt bei Teilzeitfortbildungen gezahlt, mehr Weiterbildungen gefördert und die Fördersätze und Freibeträge deutlich erhöht werden. Unklar bleibt, wie der Arbeitsmarktbezug in der Weiterbildung gestärkt werden soll, um dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken. Hier könnten die Weiterbildungsverbünde und ein an Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld immerhin erwerbsbezogene Beschäftigungsbrücken in der Transformation bauen.
Familie
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert und Familien im Allgemeinen gestärkt werden. Dafür soll die Betreuungsinfrastruktur an Kitas und Schulen verbessert werden. Die Ampel will darüber hinaus eine Kindergrundsicherung einführen, in der alle bisherigen finanziellen Unterstützungsleistungen gebündelt werden sollen und die automatisch berechnet wird. Bei der Ausgestaltung soll laut Koalitionsvertrag darauf geachtet werden, dass Erwerbsanreize erhalten bleiben. Sehr zu begrüßen ist die Modernisierung des Rechts (kleines Sorgerecht, Adaption, Wechselmodell, …).
Zuwanderung
Zuwanderung muss gestärkt werden. Hierzu will die Ampel ein Punktesystem für die Suche nach einem Arbeitsplatz einführen. Die Blue Card soll auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet werden. Zudem sollen die Potenziale des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes besser gehoben werden, indem die Prozesse deutlich verbessert werden. Zudem sind Erleichterungen beim Staatsbürgerrecht geplant. Insgesamt sind die Maßnahmen sehr gut geeignet, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels durch Zuwanderung einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft / Foto: Thommy Weiss pixelio