Schutz der Industrie vor abrupten Preisanhebungen

von Hubert Hunscheidt

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt angesichts der Unsicherheiten bei der Versorgung mit russischem Erdgas die heute erfolgte Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas. Angesichts des Rückgangs der Gaslieferungen über Nord Stream 1, der Unsicherheit mit Blick auf die Zeit nach den Wartungsarbeiten an der Pipeline im Juli und der verlangsamten Einspeicherung von Erdgas ist dieser Schritt richtig und angemessen.

Zugleich weist der VIK auf die damit verbundenen Unsicherheiten für Industrie und kleine und mittlere Unternehmen hin. Die im neuen Energiesicherungsgesetz (EnSiG) 2022 angelegte Möglichkeit für Gaslieferanten, höhere Preise unmittelbar an ihre Abnehmer weiterzugeben, bedrohe auf breiter Front die industrielle Produktion und Wertschöpfungsketten. Auch wenn die Regelung heute noch nicht aktiviert wurde: „Der Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes hängt wie ein Damoklesschwert über Wirtschaft und Privathaushalten“, so Seyfert.

„Wir hatten schon bei der EnSiG-Novelle vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass insbesondere energieintensive und mittelständische Abnehmer von Erdgas mit einem plötzlichen Preisanstieg bei Eintritt einer Gasmangellage allein gelassen werden“, so VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. Die Absicht des Gesetzgebers, die Gasimporteure zu schützen, ist zwar auch aus Sicht des VIK richtig, allerdings greift die jetzt getroffene Regelung zu kurz, da sie die Abnehmer aus Mittelstand und Industrie zu wenig berücksichtigt.

Seyfert mahnt, dass nun noch mehr ein eng koordiniertes Vorgehen aller Behörden und Marktteilnehmer unabdingbar ist. Hier fällt der Bundesnetzagentur aus Sicht des VIK eine herausragende Verantwortung zu.

Als enttäuschend in diesem Zusammenhang bewertet der VIK das viel zu lange Zögern bei der Beschleunigung der Befüllung der deutschen Gasspeicher. Seit Anfang März 2022 hat der VIK wiederholt die unverzügliche Mobilisierung der auf Kohle basierenden Kraftwerksreserven gefordert, um Gaskraftwerke, die nur der Stromerzeugung dienen, zu ersetzen und dadurch mehr Erdgas speichern zu können. Nun kommt diese gesetzliche Möglichkeit vermutlich erst Anfang Juli mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG), also volle vier Monate später.

Quelle: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. / Foto: fw_fotografie_pixelio.de

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