Neue Exportstrategie: Erste Maßnahme verabschiedet

von Alexander Kirschbaum

Der Interministerielle Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) hat gestern, den 13. Oktober 2016, eine wichtige Grundsatzentscheidung zur konkreten Umsetzung der neuen Exportstrategie gefällt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Erst vor einer Woche haben wir die neue Exportstrategie im Kabinett verabschiedet. Nun vereinfachen wir die Absicherung von ausländischen Zulieferungen. Angesichts des harten internationalen Wettbewerbs ist das ein wichtiger Schritt für die deutsche Exportwirtschaft." 

Die Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen sind globaler geworden und schließen immer häufiger hohe ausländische Lieferanteile mit ein. In einem vom Bundeskabinett vergangene Woche beschlossenen Strategiepapier für den internationalen Wettbewerb ist deshalb unter anderem vorgesehen, die Deckung von ausländischen Zulieferungen weiterzuentwickeln. Der IMA hat dies nun umgesetzt. Gleichzeitig hat der IMA entschieden, die Möglichkeit der Absenkung der Selbstbeteiligung um drei weitere Jahre zu verlängern.

Auslandsanteile von bis zu 49 %

Exporte mit hohem ausländischem Wertschöpfungsanteil können vom Bund zukünftig besser mit Exportkreditgarantien unterstützt werden. Auslandsanteile von bis zu 49 % werden automatisch zulässig sein. Höhere Auslandsanteile können im Wege einer Einzelfallentscheidung zugelassen werden. Das Voranfrageverfahren, also die Vorab-Prüfung durch den Bund, wird beibehalten und bietet Exporteuren Planungssicherheit. 

Deutsche Exporteure haben die Möglichkeit, ihr Risiko bei Auslandsgeschäften zu reduzieren. Die Exportkreditgarantien des Bundes geben hier eine Absicherung, indem sie den Exporteur im Schadensfall bis auf eine bestimmte Selbstbeteiligung vor Verlusten schützen. Der IMA hat eine Sonderregelung, die ursprünglich im Zuge der Finanzkrise eingeführt wurde, nun um weitere drei Jahre verlängert. Gegen Gebühr können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall auf 5 % reduzieren. Im Normalfall liegt der Wert, je nach Produkt, zwischen 10 % und 15 %. Große Relevanz hat diese Risikominderungsmöglichkeit auch für die Bilanzentlastung und Refinanzierung der Exporteure. 

Über die generelle Möglichkeit der Reduktion der Selbstbeteiligung hinaus kann nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Strategiepapier bei Großprojekten im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland die Selbstbeteiligung ganz entfallen. 

Quelle: BMWi  Vorschau-Foto: Fotolia

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