Neue Überwachungs- und Steuerungspflichten für deutsche Unternehmen
von Hubert Hunscheidt
Das nun vom Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt für Unternehmen in Deutschland neue Überwachungs- und Steuerungspflichten mit sich. Ab 2023 müssen alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen. Ab 2024 gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Zudem müssen sich auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland – sofern diese entsprechend viele Mitarbeiter beschäftigt – an die neuen Pflichten halten. Wer dagegen verstößt, dem drohen empfindliche Strafen – von hohen Bußgeldern bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
„Mit Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist der Countdown gestartet“, sagt Martin Kinnen, Global Head of Strategic Business Development bei TÜV Rheinland im Geschäftsbereich Systeme. „Angesichts der komplexen Lieferketten etwa in den Branchen Textil, Handel oder Chemie werden Unternehmen investieren müssen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.“
Richtige Vorbereitung sorgt für Transparenz
Zu den geeigneten Methoden der Vorbereitung gehören laut Martin Kinnen so genannte GAP-Analysen. Das Ziel: einen unternehmensspezifischen und risikobasierten Ansatz zu entwickeln, wie die Sorgfaltspflichten erfüllt und in den operativen Bereichen umgesetzt werden sollen. Unterstützen können hierbei beispielsweise die Fachleute von TÜV Rheinland. „Konkret geht es etwa darum, ob ein Unternehmen bereits Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschenrechten und Umwelt für seine Geschäftspartner, Dienstleister und Produzenten definiert hat – oder ob diese noch eingeführt werden müssen“, erklärt Kinnen. Hilfreich sind hierbei auch bereits bestehende Managementsysteme.
Weiterhin schauen sich die Fachleute von TÜV Rheinland bei einer GAP-Analyse an, ob ein Unternehmen angemessen und vorbeugend auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern reagiert. Im Rahmen der Analyse werden etwa 80 Detailaspekte berücksichtigt und im Anschluss erhält das Unternehmen einen detaillierten, strukturierten Auditbericht. „Alles in allem können Betriebe mit einer GAP-Analyse, unterstützt von unseren Expertinnen und Experten, innerhalb relativ kurzer Zeit erkennen, in welchen Bereichen sie bereits die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen und wo sie nacharbeiten müssen“, sagt Kinnen. Seiner Erfahrung nach können in einem weniger komplexen Unternehmen fünf Arbeitstage für eine GAP-Analyse genügen.
Sich rechtzeitig um die Erfüllung der neuen gesetzlichen Pflichten zu kümmern, ist zum einen wichtig, um Strafen zu vermeiden. Zum anderen trägt die systematische Vorbereitung auf das neue Gesetz dazu bei, interessierte Stakeholder wie etwa Investoren oder Vertragspartner sowie die eigene Belegschaft über die eigenen Schritte informieren zu können. „Das stärkt auch das Vertrauen. Eine GAP-Analyse ist nicht nur für die Vorbereitung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, sondern auch für die Kommunikation darüber ein sehr wirkungsvolles Instrument“, hebt Martin Kinnen hervor.
Quelle: TÜV Rheinland / Foto: marketSTEEL