Neu: Arbeitsblatt „Feuerverzinkter Betonstahl"
von Hubert Hunscheidt
Feuerverzinkter Betonstahl ist seit langem in Deutschland bauaufsichtlich zugelassen (Zulassungsnummer Z-1.4-165). 2019 wurde die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aktualisiert und um eine allgemeine Bauartgenehmigung erweitert. Neben zahlreichen praxisrelevanten Verbesserungen wie dem Biegen vor dem Feuerverzinken macht die neue Zulassung erstmals in den Expositionsklassen XC1 bis XC4 eine Abminderung der Betondeckung möglich. Zudem dürfen nun auch weiterverarbeitete Bauprodukte wie Mattenkörbe oder Bügel feuerverzinkt werden. Um die Neuerungen kompakt darzustellen, wurde das Arbeitsblatt B.6 „Feuerverzinkter Betonstahl" erarbeitet.
Weitere Informationen sind hier erhältlich und die Arbeitsblätter stehen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Bildtext Abbildung.: Das Arbeitsblatt: „Feuerverzinkter Betonstahl" unterstützt bei der Planung und Ausführung von Betonkonstruktionen mit feuerverzinkter Bewehrung.
Quelle und Abbildung: Institut Feuerverzinken GmbH