Mindestlohn könnte 2017 um 3,2 Prozent steigen

von Hans Diederichs

Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen. Die Mindestlohnkommission hat festgelegt, dass sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientiert. 

Diese Veränderungsrate des Tarifindex spiegelt alle Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten Stufenerhöhungen wider, die im Zeitraum von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind. Da die jüngst erfolgten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall- und Elektroindustrie erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 zahlungswirksam werden, wurden sie nicht berücksichtigt. Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate von + 3,2 Prozent durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0 Prozent und durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie auf + 3,7 Prozent erhöht hätte. Beide Tarifabschlüsse zusammen hätten zu einer Steigerung von 4,4 Prozent geführt. 

Die Bundesregierung hatte zuletzt auf Nachfrage der Linksfraktion einräumen müssen, dass der gegenwärtige Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde wegen gestiegener Mieten in Großstädten wie z.B. München nicht ausreicht, um den Existenzbedarf einer alleinstehenden Person zu decken. Wirtschaftsforscher wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher empfehlen allerdings, eher die Sozialabgaben für Geringverdiener zu senken als den Mindestlohn zu erhöhen, um Neueinstellungen nicht zu gefährden. Eine zu hohe Lohnuntergrenze könne die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erschweren.

Quellen: Statistisches Bundesamt, marketSTEEL; Vorschau-Bild: fotolia

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