Mehr Förderung für Energieeffizienz

von Hans Diederichs

Mit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken ab Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Millionen Euro (bislang: 1,25 Millionen Euro).

Beim Energiespar-Contracting identifiziert der Auftragnehmer (Contractor) für seinen Kunden mögliche Effizienzmaßnahmen, finanziert sie vor und setzt sie um. Zudem garantiert er feste Kosteneinsparungen in den Folgejahren. Aus diesen Kosteneinsparungen zahlt der Kunde den Contractor. So können erhebliche Effizienzverbesserungen ohne bilanzielle Belastung des Kunden umgesetzt werden. Zur Vorfinanzierung der Effizienzmaßnahmen kann der Contractor Bürgschaften von den Bürgschaftsbanken für seine Investitionen erhalten.

Bearbeitung der Bürgschaften wird einfacher

Die Bearbeitung bei den Bürgschaftsbanken wird durch Standardisierung vereinfacht: So haben die Bürgschaftsbanken u.a. einen Contracting-Mustervertrag für kleine Betriebe und Handwerksunternehmen entwickelt. Dies dient dazu, für kleine und mittlere Unternehmen die Finanzierungsmöglichkeiten für Energiespar-Contracting-Vorhaben zu verbessern. Zugleich wird es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, Dienstleistungen als Energiespar-Contractor anzubieten.

Abgesichert werden können sowohl Investitionskredite für ein kleines und mittleres Unternehmen (wie zum Beispiel Handwerksbetriebe oder auf Haustechnik spezialisierte Ingenieurbüros, die als Energiespar-Contractoren Effizienzmaßnahmen vorfinanzieren), als auch Avale zugunsten des Contractors oder seines Kunden. Anträge können ab Januar 2016 gestellt werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken sowie hier.

Quelle: BMWi; Vorschau-Foto: Benjamin Klack  / pixelio.de

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