Logistik: EU-Verfahren gegen Mindestlohngesetz
Auf internationalen Verkehrsmärkten in Westeuropa bestimmen nach Mitteilung des BGL-Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung demnach zumeist nur noch Lohn- und Sozialkostenvorteile der jüngeren MOE (mittel- und osteuropäischen)-Beitrittsländer das Geschehen, nicht mehr die hehren ursprünglichen Ziele eines EU-Binnenmarktes.
So werden heute unter Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit Fahrzeugflotten aus Westeuropa „umgeflaggt“ auf MOE-Standorte mit niedrigeren Lohn- und Sozialkosten. Das dortige Fahrpersonal werde im Schichtbetrieb auf Westeuropäischen grenzüberschreitenden Transportstrecken eingesetzt.
Aus den sogenannten „Pseudostandorten“ in den MOE-Beitrittsländern explodiere der verkejrsanteil geradezu. Das Nachsehen habe die deutsche Transport- und Logistik-Branche, die auf diese Art vom Markt verdrängt werde. So nähmen gebietsfremde Transport-Unternehmen bereits über 40 Prozent aller mautpflichtigen Verkehrsleistungen in Deutschland wahr. Daher sei es naheliegend, für dieses Transport-Geschehen im grenzüberschreitenden wie auch innerdeutschen Zusammenhang den Mindestlohn festzulegen.
Quelle: www.bgl-ev.de