Kapitalausstattung: Rahmenbedingungen verbessert

von Alexander Kirschbaum

Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Dazu hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch, den 14. September, den "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen.

"Deutschland braucht mutige Unternehmen, damit unser Land auch in Zukunft zu den stärksten Volkswirtschaften der Welt gehört. Wir verbessern deshalb jetzt die Rahmenbedingungen. Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen", so der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble.

Quelle: BMWi  Vorschau-Foto: Fotolia

 

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