Industriestromzähler befreit von EEG-Umlage
von Hubert Hunscheidt
Die EMH metering GmbH hat einen Industriezähler entwickelt, mit dem Industrieunternehmen und Arealnetzbetreiber erstmals den umlagepflichtigen Stromverbrauch gesetzeskonform vom Eigenverbrauch abgrenzen können. Das ist die Voraussetzung für eine Befreiung von der EEG-Umlage laut § 62 EEG. Der Hutschienenzähler DIZ-H wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und steht für den Einsatz bereit. „Industrieunternehmen und Arealnetzbetreibern gehen mehrere Hundert Millionen Euro verloren, wenn sie die Messung von Drittverbrauchern nicht wie gefordert nachweisen“, warnt Peter Heuell, Geschäftsführer der EMH metering GmbH. „Unser Zähler DIZ-H schafft nun die Voraussetzung, sich von der EEG-Umlage befreien zu lassen.
Für die Bestimmung des Stromverbrauchs der Drittverbraucher werden Zähler benötigt, die die Strommengen im 15-Minuten-Takt eichrechtskonform messen. Ein herkömmlicher RLM-Zähler kommt aber nur bedingt in Frage. „RLM-Zähler sind zu groß, um sie in größeren Stückzahlen in den Schaltschränken zu montieren“, erläutert Heuell. Mit dem DIZ-H hat EMH metering einen kompakten Hutschienenzähler entwickelt, der den Stromverbrauch viertelstundengenau und eichrechtskonform misst. „Unternehmen sollten die Übergangsfrist bis Ende 2020 jetzt für die Umrüstung auf den neuen Zähler nutzen.“
Da vor allem das Messen flexibler Drittverbraucher ein Problem für die betroffenen Unternehmen darstellt, hat die EMH-Tochter EGS eine mobile Messlösung entwickelt. Der DIZ-H wurde dafür in eine mobile Zähler-Box integriert, die sich flexibel an jeden beliebigen Drittverbraucher anschließen lässt – egal ob es sich um einen Getränkeautomaten oder eine Baustellenmaschine handelt. Die Box wird dafür einfach zwischen den Verbraucher und die Steckdose gesteckt. Durch seine kompakte Größe und das geringe Gewicht können Handwerker das Gerät im Gebäude mit sich tragen und bei Bedarf einsetzen. Die Box enthält auch ein Modem, das die Daten überträgt.
Die neue Regelung ist Teil des Energiesammelgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Sie gibt vor, dass für den Antrag auf eine Reduktion der EEG-Umlage selbst verbrauchte und weitergeleitete Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen zu erfassen sind – und zwar im 15-Minuten-Intervall – dem so genannten Zählerstandsgang. Ausgenommen sind Bagatellmengen, etwa durch die Nutzung von Kaffeemaschinen oder das Laden von Smartphones. Betroffen von der Regelung sind Unternehmen, die ein Anrecht auf Reduktion der EEG-Umlage haben, entweder weil sie Strom aus Eigenproduktion nutzen oder zu den stromintensiven Verbrauchern zählen. Sie müssen die Menge des Eigenstroms und den Strom, den sie an gewerbliche Mieter oder Subunternehmen abgeben, ab sofort viertelstundengenau messen.
Quelle und Fotos: EMH metering GmbH & Co. KG / Vorschaufoto: marketSTEEL