Industrie und Mittelstand durch Gasumlage und Gasspeicherumlage akut gefährdet
von Hubert Hunscheidt
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft sieht die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie durch jede weitere Belastung stark beeinträchtigt. Die heute bekannt gegebene Gaspreisumlage erhöht die Kosten für die Letztverbraucher von Gas noch einmal in einem relevanten Ausmaß und wirkt sich ebenfalls auf den Strompreis aus.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK führt hierzu aus: „Der durch die Umlage weiter steigende Gaspreis trifft insbesondere diejenigen Unternehmen sehr hart, welche die steigenden Kosten nicht weitergeben können, da sie beispielsweise durch feste Lieferverträge gebunden sind oder sich nach einem gegebenen Weltmarktpreis richten müssen. Ohne Entlastungen für die besonders betroffenen Branchen, werden diese Entwicklungen den hiesigen Unternehmens- und Industriestandort massiv gefährden.“ Die Höhe der Umlage nach § 26 EnSiG liegt mit 2,419 Cent pro Kilowattsunde in dem erwarteten Bereich, die Auswirkungen werden jedoch viele Letztverbraucher an ihre Belastungsgrenze bringen und mit der Speicherumlage wurden bereits weitere Kosten für Unternehmen und Haushalte angekündigt, fährt Seyfert fort.
Industrie und Mittelstand leisten schon jetzt einen enormen Beitrag zur Bewältigung der gegenwärtigen Energiekrise. Die Unternehmen haben ihren Energieverbrauch bereits reduziert, insbesondere beim Erdgas, und bemühen sich weiterhin aktiv um zusätzliche Einsparungen und Alternativen. Allerdings ist eine Absenkung des industriellen Energieverbrauchs überwiegend mit reduzierter Wertschöpfung verbunden.
Das Zusammenspiel von stark gestiegenen Preisen für Energieträger und Rohstoffe, gestörten Lieferketten, steigenden Löhne sowie eine sich eintrübenden Konjunktur im Herbst 2022 gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland massiv. Die nun eigeführte Gasumlage belastet allein die Unternehmen in Deutschland und schwächt ihre internationale Wettbewerbsposition. Es erfolgt eine Verschiebung der Insolvenzrisiken der Gasimporteure und Gaslieferunternehmen in die Industrieunternehmen, die diese zusätzliche Last bei weitem nicht alle tragen können.
In dieser fragilen Situation sollten insbesondere die exportabhängigen und energieintensiven Unternehmen mit geeigneten Instrumenten entlastet werden, um ihr Überleben zu sichern. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bietet hierfür einen auch beihilferechtlich geeigneten Rahmen.
Aus Sicht der energieintensiven Industrie sollten direkte Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG genutzt und die Kosten der Gasersatzbeschaffung durch Haushaltsmittel gegenfinanziert werden. Ergänzt werden können diese Maßnahmen durch Kreditangebote für betroffene Unternehmen, um so ein aus unserer Sicht erforderliches Hilfspaket zu schnüren.
Quelle: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. / Foto: Achim Lückemeyer Pixelio