Grundlage für das Klimaneutralitätsnetz 2045 ist gelegt
von Hubert Hunscheidt
Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen Strom für den kommenden Netzentwicklungsplan Strom 2023- 2037/2045 genehmigt. Die Genehmigung bildet die Grundlage zur Ermittlung des Ausbaus im Stromübertragungsnetz bis 2037 und 2045.
"Wir nehmen erstmals das Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2045 in den Blick", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Szenariorahmen berücksichtigt die aktuellen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag und dem Osterpaket. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun aufgefordert, auf der Grundlage dieser Annahmen den erforderlichen Netzausbau zu berechnen und uns vorzulegen".
Netzplanung für drei Entwicklungspfade
Für die Jahre 2037 und 2045 werden jeweils drei Szenarien genehmigt. Dadurch werden drei mögliche Pfade zur Erreichung der Klimaneutralität beschrieben. Im Entwicklungspfad A kommt verstärkt Wasserstoff zum Einsatz. Neben dem Import von Wasserstoff spielt auch die Wasserstofferzeugung aus heimischer Elektrolyse eine bedeutende Rolle. Die beiden anderen Pfade B und C zeichnen sich durch eine stärkere Direktelektrifizierung aus. Diese beiden Pfade unterscheiden sich durch unterschiedlich hohe Annahmen zu Effizienzgewinnen und Höhe des Stromverbrauchs. Im zentralen Szenario B wird die höchste Effizienz unterstellt.
Integrierte Betrachtung aller Sektoren
Anders als in vorangegangenen Szenariorahmen findet keine Unterteilung in den klassischen Stromverbrauch einerseits und neue Stromanwendungen andererseits statt. Stattdessen nimmt der Szenariorahmen 2023-2037/2045 eine sektorscharfe Betrachtung der Stromverbräuche vor. Für jeden Sektor werden dafür Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 getroffen. Durch die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, der Wärmeerzeugung und des Industriesektors wird in allen Szenarien von einer deutlichen Steigerung des Stromverbrauchs ausgegangen. Hinzu kommt weiterer Stromverbrauch durch Elektrolyseure, die zur Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt werden.
Durch die Berücksichtigung eines Ausbaus der Wasserstofferzeugung in allen Szenarien treibt die Bundesnetzagentur auch die integrierte Betrachtung der Transportnetze für Strom und für physische, gasförmige Energieträger weiter voran.
Durch die integrierte Betrachtung aller Sektoren für das Jahr 2045 wird es künftig möglich sein, politische Grundsatzentscheidungen in einer Systementwicklungsstrategie zügig in die Netzplanungsverfahren zu integrieren.
Starker Ausbau der erneuerbaren Energien
Alle Szenarien berücksichtigen den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen der laufenden Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Wind-auf-See-Gesetzes. Im Entwicklungspfad C werden die Ausbauziele des EEG sogar leicht übertroffen. In allen Szenarien des Jahres 2045 würden dadurch über 1.000 TWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Szenariorahmen Strom als Grundlage für die Netzentwicklungspläne Strom 2023-2037/2045
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur den Entwurf des Szenariorahmens Strom am 10. Januar 2022 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat diesen vier Wochen mit der Öffentlichkeit konsultiert und in zwei Onlineveranstaltungen diskutiert.
Auf Basis des heute genehmigten Szenariorahmens 2023-2037/2045 sollen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 10. Dezember 2022 einen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom erstellen. Der konsultierte 2. Entwurf ist bis zum 8. Mai 2023 bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Die Genehmigung des Szenariorahmens Strom ist hier abrufbar.
Quelle: Bundesnetzagentur / Foto: marketSTEEL