Grünes Licht für Freihandelsabkommen

von Alexander Kirschbaum

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg freigemacht für eine Unterzeichnung von CETA durch Deutschland. Eilanträge der Linken und mehrerer Bürgerinitiativen hat das Gericht abgelehnt. In seiner Begründung hoben die Richter in Karlsruhe die außenpolitische Bedeutung des Abkommens für Deutschland und die gesamte Europäische Union hervor.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "CETA ist ein modernes Handelsabkommen, mit dem wir die Globalisierung gestalten und hohe Standards für die Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer verankern können. In einer ausführlichen mündlichen Verhandlung und Anhörung der Beschwerdeführer wurden die verschiedenen Argumente intensiv geprüft. Die Zielsetzung der Auflagen des Gerichts teilen wir uneingeschränkt und werden sie umsetzen."

Bundesregierung muss Forderungen umsetzen

Nun kann Deutschland das Abkommen am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bestimmte Bedingungen aufgestellt, für deren Einhaltung die Bundesregierung sorgen muss. So darf ein EU-Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche umfassen, die in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen (EU-Only). Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache müssen zudem die Mitgliedstaaten ausreichenden Einfluss auf die Beschlüsse der CETA-Ausschüsse bekommen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung erklären, dass sie die vorläufige Anwendung beenden kann, wenn die Ratifizierung in Deutschland scheitern würde.

Die Gegner des Abkommens sehen den Verbraucherschutz in Gefahr und befürchten eine Absenkung europäischer Sozial- und Umweltstandards. So haben sich bspw. insgesamt 125.000 Personen der Verfassungsbeschwerde des Aktionsbündnises "Nein zu Ceta" der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie als Mitkläger angeschlossen.

ifo: "Positive Effekte"

Der ifo-Experte für Außenhandel Gabriel Felbermayr begrüßt hingegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu CETA. „Das ist ein gutes Urteil. CETA ist ein modernes Abkommen, das das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,19 Prozent steigen lassen könnte. Das sind etwa 70 Euro, die der Durchschnittsbürger jedes Jahr mehr in der Tasche haben würde“, sagte der Leiter des ifo Zentrums für Außenwirtschaft am heutigen Donnerstag. Die positiven Effekte würden resultieren aus einem fast vollständigen Abbau der Zölle, aus Vereinfachungen der Bürokratie im Exportgeschäft, aus der Öffnung der kanadischen Beschaffungsmärkte auf allen staatlichen Ebenen und aus einer verbesserten Zusammenarbeit bei der staatlichen Regulierung der Wirtschaft.

Quelle: BMWi, ifo Institut, marketSTEEL Vorschau-Foto: Fotolia

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