Gericht bestätigt Erweiterung von Feralpi Stahlwerk

von Hans Diederichs

Am Mittwoch hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen den neun Jahre schwelenden Rechststreit um die Werkerweiterung von Feralpi mit einem Urteil beigelegt. Damit würdigte das Gericht zugleich das Engagement des Unternehmens für den Umweltschutz in Riesa.

Vier Anwohner hatten gegen die behördlich genehmigte Kapazitätserhöhung des Stahlwerks in Riesa auf die jährliche Produktion von einer Million Tonnen Stahl aus dem Jahr 2006 geklagt. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden 2010 hatten sie Berufung eingelegt.

Diese Berufung wurde am 22. September 2015 am Oberverwaltungsgericht Bautzen mündlich verhandelt. Wie bereits die erste Instanz sah das Berufungsgericht keinerlei Zusammenhang zwischen der Anlagenänderung und der behaupteten Zunahme der Beeinträchtigungen durch Schadstoffe und Lärm. Die Klage der Anwohner wurde zurückgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.

„Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung und sehen sie als Bestätigung, dass wir mit unseren Anstrengungen und Investitionen für den Umweltschutz auf dem richtigen Weg sind,“ sagte Werksdirektor Frank Jürgen Schaefer nach dem Urteil. Mit der Änderungsgenehmigung ging die zweite Entstaubungsanlage bereits Ende 2006 in Betrieb.

Diffuse Emissionen über die Dachöffnungen konnten seither um mehr als 60 Prozent gesenkt werden. Durch die Zugabe von Aktivkohle gelingt es außerdem, giftige Schadstoffe abzuscheiden. Damit ist das System für andere Stahlwerke Maßstab und bis heute die europaweit beste verfügbare Technik, die es für Elektrostahlwerke im Umweltschutz gibt.

Quelle: ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH; Vorschau-Foto: Feralpi

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