Gabriel: Zwei Milliarden Euro Entlastung für Unternehmen
von David Fleschen
Der Gesetzentwurf für das zweite Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor, dass unter anderem das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht wird. Außerdem wird die Digitalisierung im Handwerk gestärkt. Im Steuerrecht wird dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen "hineinwachsen", die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren. Die Bundesregierung kommt damit auch ihrer Selbstverpflichtung der "one-in, one-out"-Regel nach: Neuer Aufwand an einer Stelle wird durch Vereinfachungen an anderer Stelle ausgeglichen.
Wirtschaftsminister Gabriel sagte dazu: Allein durch unsere beiden Bürokratieentlastungsgesetze und die Modernisierung des Vergaberechts entlasten wir die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem neuen, zweiten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir vor allem kleine Unternehmen im Blick. Für diese schaffen wir wichtige Vereinfachungen zum Beispiel im Steuerrecht, entlasten sie bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und stärken das E-Government. Damit entlasten wir vor allem solche Unternehmen, die typischerweise am meisten unter Bürokratie leiden: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern." Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Quelle: BMWi; Vorschau-Foto: BMWi