EuGH-Urteil: Auflagen zur Arbeitszeiterfassung

von Hubert Hunscheidt

In Luxemburg fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das sich gravierend auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers in Sachen Arbeitszeiterfassung auswirken dürfte. Demnach werden Arbeitgeber in der Europäischen Union ab sofort verpflichtet sein, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zwingend und vollständig zu erfassen.
 
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind alle deutschen Unternehmen künftig verpflichtet, Systeme zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter einzuführen. Nur so soll es möglich sein, die Rechte aller Arbeitnehmer schützen zu können. Vor allem Außendienstmitarbeiter kennen es: Sie verlassen früh Morgens das Haus und machen Ihren Feierabend erst sehr spät am Abend. Hierdurch werden die von dem Arbeitsschutz vorgeschriebenen 48 Wochenstunden nicht selten überschritten und fallen meist sogar unter den Tisch. Hinzu kommt, dass das Arbeitszeitgesetz vorschreibt, dass zwischen den Arbeitstagen mindestens elf Stunden Pause am Stück liegen müssen. Und genau hier kommt das Urteil des EuGH ins Spiel: Wenn Arbeitszeiten nicht penibel protokolliert werden, kann ein Arbeitnehmer dementsprechend seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber unmöglich geltend machen.
 
Das Urteil betrifft alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Auch in Deutschland dürfte das gravierende Auswirkungen auf den Alltag im Job haben. Viele Arbeitnehmer, die in einem flexiblen Arbeitszeitmodell beschäftigt sind, sind hiervon betroffen - wenn auch in positiver Hinsicht. Denn wer Abends eventuell noch E-Mails schreibt und beantwortet, oder dienstlich telefoniert, muss diese Zeit strenggenommen als Arbeitszeit protokollieren. Um diese Dokumentation überhaupt bewerkstelligen zu können, bedarf es in vielen Unternehmen hoher Investitionen für die Beschaffung entsprechender Gerätschaften wie auch die Betreuung und Pflege der zusätzlich erfassten Informationen nach DSGVO-Standards. Hierbei geht es dann auch nicht nur um die Erfassung der Stempelzeiten, sondern auch um die komfortable Auswertung und Bereitstellung gegenüber dem Mitarbeiter.
 
Quelle und Vorschaufoto: FLEETIZE GmbH

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