EU-Kommission billigt deutsche Prämie für E-Autos

von Hans Diederichs

Die Europäische Kommission hat vergangene Woche bestätigt, dass die deutsche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte "Umweltbonus", aus Sicht des Beihilferechts unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte dazu: "Wir konnten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Gewährung der Kaufprämie mit gutem Ergebnis abschließen. Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten. Hiermit werden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden können. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen. Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal für Deutschland."

Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18.5.2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen.

Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird.

Quelle: BMWi; Vorschau-Bild: fotolia

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