EU genehmigt Beihilfen für Dekarbonisierung der Stahlerzeugung
von Hubert Hunscheidt
Die Maßnahme wird einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Grünen Deals leisten und trägt im Einklang mit dem REPowerEU-Plan gleichzeitig dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.
Die spanische Maßnahme
Spanien hat bei der Kommission eine Maßnahme in Höhe von 460 Mio. EUR zur Unterstützung des Vorhabens von ArcelorMittal angemeldet, das darauf abzielt, seine Stahlproduktion in Gijón teilweise zu dekarbonisieren. Dort betreibt der Stahlkonzern zwei Hochöfen, in denen flüssiges heißes Metall aus einer Mischung aus Eisenerz, Koks und Kalkstein hergestellt wird.
Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses gewährt wird, soll der Bau einer Anlage zur Produktion von Eisenschwamm auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt werden. Zusammen mit einem neuen Lichtbogenofen soll die Anlage den derzeitigen Hochofen ersetzen. Das ursprünglich im Gasmix verwendete Erdgas soll schrittweise aus den Stahlproduktionsprozessen entfernt werden. Letztlich wird die Anlage mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben, wobei Synthesegas aus Abfällen und metallurgischen Gasen hergestellt wird.
Die Anlage soll Ende 2025 in Betrieb gehen und voraussichtlich 2,3 Mio. Tonnen CO2-armes Schwammeisen pro Jahr produzieren. Das Vorhaben soll nach seiner Fertigstellung den Ausstoß von 70,9 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr vermeiden. ArcelorMittal hat sich verpflichtet, das im Rahmen des Projekts erworbene technische Know-how mit anderen europäischen Stahlherstellern zu teilen.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Spanien hat das Vorhaben von ArcelorMittal im Rahmen eines offenen Verfahrens im Jahr 2021 für die Teilnahme an einem IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Das Projekt von ArcelorMittal zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im energieintensiven Stahlsektor zu verringern. Da Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einschließlich der Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben zu den Hauptkategorien von Beihilfen gehören, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind, stellten diese Leitlinien die beste Grundlage für die Prüfung der Maßnahme dar.
Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:
Die Maßnahme trägt zur Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige bei, insbesondere zur umweltgerechteren Stahlproduktion. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie etwa die des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans.
Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in eine umweltfreundliche Stahlerzeugung ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Insbesondere ist sie erforderlich und geeignet, um die umweltgerechte Produktion von Stahl zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
Es wurden ferner ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen gehalten werden. Sollte sich das Vorhaben als sehr erfolgreich erweisen und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird das begünstigte Unternehmen einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Spanien zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Darüber hinaus wird es das im Rahmen des Projekts erworbene technische Know-how mit anderen europäischen Stahlherstellern teilen. Schließlich wird das Projekt begleitet, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele im Hinblick auf die CO2-Emissionseinsparungen, den Ausstieg aus der Erdgas-Nutzung und die schrittweise Einführung von erneuerbarem Wasserstoff zu überprüfen.
Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU. Daher hat die Kommission die Maßnahme Spaniens nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Quelle: Europäische Kommission / Foto: ArcelorMittal