Erleichterung für stromintensive Unternehmen

von Hans Diederichs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Durchschnittsstrompreisverordnung zur Kenntnis genommen. Die Verordnung passt die Berechnung der maßgeblichen Stromkosten für die so genannte Besondere Ausgleichsregelung an die Vorgaben der Europäischen Kommission an und stellt diese auf Durchschnittsstrompreise um. Damit sollen stromintensive Unternehmen zusätzlich entlastet werden.

Die Besondere Ausgleichsregelung sieht vor, dass stromkostenintensive Unternehmen eine reduzierte EEG-Umlage zahlen, um die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu sichern. Unternehmen gelten als stromkostenintensiv, wenn ihre Stromkosten einen bestimmten Anteil ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.

Stromkosten werden auf objektiver Basis berechnet

Bisher kam es hierfür auf die tatsächlichen Stromkosten des jeweiligen Unternehmens an. Zukünftig werden durchschnittliche Strompreise von stromkostenintensiven Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen berechnet. Damit werden die Stromkosten auf einer objektiven Basis berechnet.

Die Verordnung tritt noch im Februar in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht spätestens am 29. Februar 2016 auf seiner Internetseite die für dieses Jahr geltenden durchschnittlichen Strompreise. Damit besteht rechtzeitig vor dem diesjährigen Antragsverfahren Klarheit für die betroffenen Unternehmen, welche durchschnittlichen Strompreise bei der Ermittlung ihrer Stromkostenintensität für sie gelten.

Den Verordnungstext finden Sie als PDF auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums. 

Quelle: BMWi; Vorschau-Foto: fotolia

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