Erdgasverbrauch muss unverzüglich reduziert werden

von Hubert Hunscheidt

Es besteht die dringende Notwendigkeit, den Erdgasverbrauch unverzüglich zu reduzieren, um die Vorräte zu schonen und das Ziel möglichst hoher Speicherfüllstände im Herbst 2022 zu erreichen.

VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: „Es ist bedenklich, dass in Deutschland mehr als zwei Monate nach Kriegsbeginn immer noch keine konkreten Anstrengungen sichtbar sind, die Stromerzeugung aus nicht erdgasbasierten Kraftwerken zu stärken und auf diese Weise den Erdgasverbrauch zumindest von Kraftwerken ohne Wärmeauskopplung zu reduzieren.“ Weiter betont er, dass es um die Versorgungssicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft während der aktuellen Krise geht, nicht um eine grundsätzliche Infragestellung des Ziels der Klimaneutralität, das selbstverständlich gültig bleibt.

Im Einzelnen schlägt der VIK vor:

  • Aufschub weiterer Stilllegungsauktionen für Steinkohle.
  • Sämtliche derzeit auf behördlicher oder gesetzlicher Grundlage in Reserve befindliche nicht erdgasbasierte Kraftwerke erhalten bis auf Weiteres die Möglichkeit, ihre Kapazitäten zu vermarkten.
    Die gesetzlich festgelegten Stilllegungstermine für Braunkohlekraftwerke 2021, 2022 und 2023 werden einheitlich auf Ende 2024 verschoben (die Bundesregierung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Problem der Gasverfügbarkeit infolge der Ukrainekrise nicht vor 2024 gelöst sein wird).
  • Die Stilllegungstermine der aufgrund von Stilllegungsauktionen 2021, 2022 und 2023 stillgelegten oder zur Stilllegung anstehenden Kohlekraftwerke werden einheitlich auf Ende 2024 verschoben.
  • Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich verschärften Situation sollte die beabsichtigte Stilllegung der letzten Kernkraftwerke zum Jahreswechsel nochmals kritisch geprüft werden, da deren Ersatz lt. Plan durch Erdgaskraftwerke erfolgen soll. Letzteres entspräche einer Verdoppelung des aktuellen Erdgasverbrauchs von Kraftwerken ohne Wärmeauskopplung.

Der VIK fordert, dass gegebenenfalls genehmigungsrechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden müssten, um den Wieder- oder Weiterbetrieb der Anlagen zu ermöglichen (z.B. Genehmigungsvoraussetzungen nach BImSchG/BImschV, Fördervoraussetzungen gem. KWKG, KVBG u.a.). Das schließt also ein, dass für die Stilllegung oder Umstellung gewährte bzw. zugesagte finanzielle Anreize durch den befristeten Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken nicht gefährdet werden dürfen, um die vorgenannte Zielsetzung nicht zu konterkarieren.

Aufgrund der aktuellen Marktpreissituation kann ein wesentlicher Anteil der zur Stilllegung anstehenden oder in der Reserve befindlichen Kraftwerke wirtschaftlich betrieben werden. Sofern das dadurch zu hebende Potenzial nicht ausreicht, sollte geprüft werden, ob entsprechende Anreize geschaffen werden können.

Quelle: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. / Foto: marketSTEEL

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