Energiepaket: Einigung mit EU-Kommission

von Alexander Kirschbaum

Bundeswirtschaftsminister Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager haben sich auf ein Energiepaket verständigt. Dies betrifft zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), des Strommarktgesetzes und des EEG 2017 und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Nun ist aus Sicht der Bundesregierung der Weg dafür frei, dass die Prüfung der in Brüssel angemeldeten Gesetzesvorhaben nun auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden kann. 

"Ich begrüße es sehr, dass es in sehr intensiven, aber konstruktiven Gesprächen mit Kommissarin Vestager gelungen ist, eine politische Verständigung zu drei zentralen energiepolitischen Vorhaben und deren beihilferechtlicher Vereinbarkeit zu treffen: Es geht um die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland", äußert sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel zu der Verständigung.

Im Kern sind folgenden Punkte umfasst:

Eigenversorgung
Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um 80 % entlastet, d. h. sie zahlen grundsätzlich nur 20 % der EEG-Umlage. Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 grundsätzlich nichts.

Entlastung energieintensiver Industrien
Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)
Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen.
Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.

EEG 2017
Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und PV werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet (Pilotvorhaben). Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen. Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.

Quelle: BMWi  Vorschau-Foto: Fotolia

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