Pflicht zum Zukauf von Emissionsberechtigungen für Industrieanlagen

von Hubert Hunscheidt

Die EU-Kommission hat 54 Benchmarks für das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) verabschiedet und in Form einer Verordnung am 15. März 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für viele Branchen wird die Ausstattung mit freien Emissionsberechtigungen abnehmen, was zu höheren CO2-Kosten führt. Die Benchmarks gelten für die erste Zuteilungsperiode der vierten Handelsperiode des EU ETS, das heißt für den Zeitraum von 2021 bis 2025.

Die Benchmarks wurden unter Anwendung der für die vierte Handelsperiode novellierten Regeln der EU ETS-Richtlinie berechnet. Sie sind neben dem Output einer Anlage in der Vergangenheit ausschlaggebend für die Kalkulation der freien Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Industrieanlagen.

Die Benchmarks werden auf Grundlage der Emissionsintensität der zehn Prozent effizientesten Anlagen in der EU berechnet. Sie spiegeln daher wider, wie viele Treibhausgase diese Anlagen in Europa pro Tonne Produkt emittieren. Zudem werden Trends der Vergangenheit fortgeschrieben, um Effizienzanreize zu setzen. Bei 31 der 52 erfassten Industriebranchen wurde die maximal mögliche Reduktion um 24 Prozent angewandt.

Konkret bedeutet die Anpassung der Benchmarks für die betroffenen Unternehmen, die emissionshandelspflichtige Anlagen betreiben, dass sie für die nächsten fünf Jahre mehr Emissionsberechtigungen zukaufen müssen als bislang. Gekoppelt mit den steigenden Preisen für Emissionsberechtigungen führt dies zu einem Anstieg der CO2-Kosten, die sie ohne Veränderung der Energieversorgung und/oder Produktionsverfahren zu schultern haben.

Während die Abdeckung der Industrieanlagen mit freien Emissionsberechtigungen im Jahr 2020 im Schnitt noch 85 Prozent betrug, wird dieser Wert in der nun laufenden vierte Handelsperiode deutlich unterschritten. Dabei gibt es auch große Unterschiede zwischen einzelnen Branchen.

Die Kommission plant, die finale Entscheidung über die freie Zuteilung in den kommenden Monaten zu treffen, sodass die Emissionsberechtigungen an die Anlagenbetreiber bis Juni dieses Jahrs zugeteilt werden können. Die freie Zuteilung soll verhindern, dass Industriebetriebe aufgrund im Vergleich zu anderen Weltregionen hoher CO2-Preisen in der EU an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen und ihre Produktion oder Investitionen verlagern.

Quelle: DIHK / Foto: marketSTEEL

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