Emissionshandel-Reform beschlossen: Mehr Branchen, mehr Klimaschutz

von Hubert Hunscheidt

Der Bundestag hat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 beschlossen und damit den europäischen Emissionshandel umfassend in deutsches Recht überführt. Dies schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen und sichert die reibungslose Fortführung dieses zentralen Klimaschutzinstruments.

Ein Kernpunkt der Reform ist die Einbindung des Seeverkehrs in den Emissionshandel. Ab 2024 unterliegen zunächst 40 % der CO₂-Emissionen aus der Schifffahrt dem Handelssystem, bis 2026 wird der Anteil schrittweise auf 100 % erhöht. Auch im Luftverkehr gelten ab 2024 strengere Emissionsvorgaben, und erstmals müssen Airlines über zusätzliche Klimaeffekte wie Kondensstreifen berichten.

Ein weiterer Meilenstein ist die Vorbereitung des neuen europäischen Emissionshandels für Verkehr und Wärme (ETS-2), der 2027 eingeführt wird und das bisherige nationale Brennstoffemissionshandelssystem ersetzt. Müllverbrennungsanlagen bleiben vorerst im nationalen System, anstatt in den anlagenbezogenen EU-Emissionshandel (ETS-1) zu wechseln.

Zusätzlich regelt die Novelle den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der ab 2026 energieintensive Importe wie Stahl, Aluminium und Zement bepreist, um faire Wettbewerbsbedingungen in der EU zu gewährleisten.

Mit diesen Maßnahmen setzt Deutschland die verschärften EU-Klimaziele um: eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: Deutscher Bundestag / Foto: marketSTEEL

 

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