Außergerichtliche Einigung mit deutschem Bundeskartellamt
von Hubert Hunscheidt
Der Schweizer Hersteller von Speziallangstahl hat eine außergerichtliche Einigung mit dem deutschen Bundeskartellamt in Bezug auf die Ermittlungen wegen vermuteter kartellrechtswidriger Praktiken erzielt. Die Parteien haben sich auf eine Geldbuße in der Höhe von EUR 12,3 Millionen geeinigt.
SCHMOLZ + BICKENBACH akzeptiert die Busse. Die Einigung ist vorbehältlich der Durchführung der geplanten Aktienkapitalerhöhung, die von der außerordentlichen Generalversammlung am 2. Dezember 2019 genehmigt werden soll.
Quelle und Fotos: SCHMOLZ + BICKENBACH AG