Der Datenschutz-Countdown für Unternehmen läuft

von Alexander Kirschbaum

Geht es um die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" (DS-GVO), sollten Unternehmen besser nichts dem Zufall überlassen. Die neue Gesetzgebung ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Die 'Schonfrist' endet am 25.Mai 2018. Sind die umfangreichen Vorgaben zum Stichtag dann nicht komplett erfüllt, muss mit hohen Strafen gerechnet werden. Orientiert am europäischen Kartell- und Umweltrecht sieht der Bußgeld-Katalog Strafen vor, die bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Dokumentation und Datenschutzbeauftragter sind Pflicht
„Die neue DS-GVO bringt steigende Dokumentationspflichten zum Nachweis der datenschutzkonformen Arbeit mit sich", erläutert Markus Weber, Datenschutzexperte und Geschäftsführer der Dokuworks GmbH. „Hinzu kommt auch, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gestellt werden muss. Er wird sehr aktiv agieren müssen und mit erweiterten Kompetenzen neue Aufgaben und Rollen erhalten." Diese Vorgaben gelten für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und in dem mindestens zehn Mitarbeiter mit elektronischer Datenverarbeitung zu tun haben.

Die Datenschutz-Fallen liegen in alltäglichen Details, wenn etwa die Kopie des Personalausweises eines Mitarbeiters erstellt wird. Hier müssen dann laut neuer EU-Datenschutz-Grundverordnung alle Angaben, die für die Verwendung irrelevant sind, geschwärzt werden. Ein weiteres Beispiel: Versenden Unternehmen Newsletter, müssen sie sich hier auf eine Einschränkung der Abfrage personenbezogener Pflichtangaben einstellen.

Das muss ein Datenschutzbeauftragter drauf haben
Auch bei der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten gibt es einige Hürden, denn er ist zukünftig Mentor, Berater und Kontrolleur und arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen. Er muss dafür Kompetenzen im Datenschutzrecht, in der Informations- und Kommunikationstechnologie und Betriebswirtschaft mitbringen.

Quelle: dokuworks  Artikelfoto: Markus Weber, Geschäftsführer von Dokuworks

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