DASt-Richtlinie 022 überarbeitet
von Alexander Kirschbaum
Seit dem Jahr 2009 ist die DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen verbindlich anzuwenden. Im Juni 2016 hat der Deutsche Ausschuss für Stahlbau (DASt) eine überarbeitete Ausgabe der DASt-Richtlinie 022 veröffentlicht. Sie enthält praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C. Bisherige zusätzliche Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt wie bisher für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Dies sind neben „schweren“ Stahlkonstruktionen auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer oder Carports sowie kleinere Metallbauartikel, beispielsweise Absturzsicherungen. Die DASt-Richtlinie 022 muss zudem angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken (z.B. ZTV-ING) darauf Bezug genommen wird. Die Richtlinie ergänzt weiterhin die Norm DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und die Norm DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Zinküberzüge“.
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Quelle: Institut Feuerverzinken Bildtext: Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 schafft eine Fülle von Vereinfachungen (Foto: Institut Feuerverzinken)