Darum ist der Deal nun offiziell geplatzt

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Der Zusammenschluss hätte eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten bewirkt. Die beteiligten Unternehmen haben keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Stahl ist ein wichtiger Ausgangsstoff für viele Dinge des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittelkonserven und Autos. Millionen von Menschen in Europa arbeiten in den einschlägigen Sektoren und die dort tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse weltweit absetzen zu können. Da keine Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die geeignet gewesen wären, unsere schwerwiegenden Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, hätte der Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp zu einem Anstieg der Preise geführt. Daher haben wir den Zusammenschluss untersagt, um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden.“

Die Kommission hat den heutigen Beschluss auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung des geplanten Gemeinschaftsunternehmens erlassen, in dem die Kohlenstoff-Flachstahl- und die Elektrostahlsparte von ThyssenKrupp und Tata Steel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hätten zusammengeführt werden sollen. ThyssenKrupp ist der zweitgrößte Hersteller von Kohlenstoff-Flachstahl im EWR, Tata Steel der drittgrößte. Beide Unternehmen sind bedeutende Hersteller von metallbeschichteten und laminierten Verpackungsstahl-Erzeugnissen sowie von verzinktem Kohlenstoff-Flachstahl für die Automobilindustrie.

Der europäische Stahlsektor ist eine Schlüsselindustrie im EWR, in der rund 360 000 Menschen an mehr als 500 Produktionsstätten in 23 EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind. Durch den heutigen Beschluss werden der wirksame Wettbewerb auf den europäischen Stahlmärkten und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gewahrt. Ferner wird durch den Beschluss gewährleistet, dass wichtige Abnehmerbranchen wie die europäische Automobilindustrie und die Verpackungsindustrie auch in Zukunft Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen haben. Folglich können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass Lebensmittelkonserven erschwinglich bleiben, dass die europäische Automobilindustrie Stahl zu wettbewerbsfähigen Preisen aus dem EWR beziehen kann und dass die Stahlindustrie weiterhin innovative Produkte hervorbringt, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität zu ermöglichen.

Während der Prüfung hat die Kommission Rückmeldungen von zahlreichen Abnehmern aus der Verpackungs- und der Automobilbranche erhalten. Die in diesen Branchen tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten zu können. Viele von ihnen äußerten Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss zu einem Anstieg der Preise führen würde.

Die Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte ernsthafte Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu einem Rückgang der Zahl der Anbieter und bei folgenden Erzeugnissen zu einem Anstieg der Preise für die europäischen Abnehmer führen könnte:

Metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse (Weißblech, elektrolytisch verchromter und laminierter Stahl) – hier wäre durch den geplanten Zusammenschluss in einer stark konzentrierten Branche ein Marktführer entstanden, insbesondere im Bereich Weißblech, dem Verpackungsstahlprodukt, das im EWR das größte Volumen ausmacht.

Feuerverzinkte Stahlerzeugnisse für die Automobilindustrie – hier hätte der geplante Zusammenschluss bewirkt, dass auf einem Markt, auf dem nur wenige Anbieter erhebliche Mengen dieses Stahls liefern können, ein wichtiger Wettbewerber wegfällt.

Die Kommission hat ferner eingehend geprüft, welche Rolle Einfuhren aus Drittländern in diesem Zusammenhang spielen. Sie kam zu dem Schluss, dass Abnehmer der einschlägigen Erzeugnisse nicht auf Einfuhren zurückgreifen können, um die durch den geplanten Zusammenschluss möglicherweise verursachten Preissteigerungen zu umgehen. Die Abnehmer nannten hierfür mehrere Gründe, darunter die Anforderungen an die Qualität dieser speziellen Stahlsorten, die höher sind als bei Grundstahl, und die Einhaltung der für ihre Lieferketten erforderlichen kurzen Lieferzeiten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Wettbewerbsdruck durch die verbleibenden Marktteilnehmer und die Einfuhren aus Drittländern auf dem Markt für metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse und auf dem Markt für feuerverzinkten Stahl für die Automobilindustrie nicht ausgereicht hätte, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Folglich hätten sich die Abnehmer im Anschluss an den geplanten Zusammenschluss einer verringerten Zahl von Anbietern und höheren Preisen gegenüber gesehen. Zu den Abnehmern gehören viele europäische Unternehmen, von Großkonzernen bis hin zu zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Quelle: Europäische Kommission / Vorschaufoto: fotolia

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