Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Preliminary Verification durch TÜV SÜD
von Hubert Hunscheidt
Am 1. Oktober 2023 startete der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) mit umfassenden Berichtspflichten. Mit einer Preliminary Verification durch TÜV SÜD können betroffene Unternehmen überprüfen, ob ihre Berechnungen und Berichte den Vorgaben des neuen Regelwerks entsprechen.
Mit dem Grenzausgleichsmechanismus für CO2 verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Importe von emissionsintensiven Waren und Produkten aus Drittstaaten mit Hilfe von CBAM-Zertifikaten an das höhere europäische CO2-Preisniveau anzupassen und die Dekarbonisierung europa- und weltweit voranzutreiben. Auf diese Weise sollten Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in der EU aufgrund strengerer Klimaschutzvorgaben ausgeglichen werden. Zudem soll verhindert werden, dass energieintensive Branchen ihre Produktion in Länder mit geringeren Emissionskosten verlagern.
CBAM gilt zunächst für Importe von Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom, deren Produktion besonders energieintensiv ist. Betroffene Unternehmen unterliegen seit 1. Oktober 2023 einer umfassenden Berichtspflicht: Sie müssen quartalsweise Informationen über den Umfang der importierten Waren, die direkten und indirekten Emissionen und den CO2-Preis im jeweiligen Herkunftsland vorlegen. „Das ist ein komplexes Unterfangen, gerade für kleine und mittlere Unternehmen“, sagt Daniel Wittl von der Verifizierungsstelle für Treibhausgase der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Denn sie müssen nicht nur den Datenaustausch entlang der globalen Lieferkette erfassen, sondern sich auch mit komplizierten Ermittlungsmethoden auseinandersetzen.“
Allerdings hat die zweijährige Übergangsphase den Vorteil, dass sich Unternehmen schrittweise mit den Berichtspflichten und Methoden zur Ermittlung von Emissionen nach den Vorgaben des EU-Emissionshandelssystems vertraut machen können. „Mit unseren Preliminary Verifications wollen wir diesen Prozess begleiten und die Unternehmen dabei unterstützen, die Übereinstimmung ihrer Berechnungen und Berichte mit den gegenwärtigen Vorgaben durch CBAM zu überprüfen“, erklärt Wittl. „Das ist praktisch eine Simulation für den Ernstfall, in dem CO2-Emissonen dann mit CBAM-Zertifikaten belegt werden.“ Dieser Ernstfall, die sogenannte Regelphase, tritt am 1. Januar 2026 ein.
Nach der erfolgreichen Einführung von CBAM soll der Mechanismus in Zukunft auf weitere Warengruppen ausgeweitet werden, beispielsweise organische Chemikalien und Polymere.
Weitere Informationen zu den Preliminary Verifications und weiteren Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es hier.
Quelle: TÜV SÜD AG / Foto: marketSTEEL