Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Vermeidung von „Carbon Leakage“
von Hubert Hunscheidt
Deswegen hat das Bundeskabinett beschlossen, Betriebe zu entlasten. So soll verhindert werden, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.
Viele deutsche Unternehmen müssen sich mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb durchsetzen. Durch die neue CO2-Bepreisung, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, kann für sie ein Nachteil entstehen, wenn die ausländische Konkurrenz keinen vergleichbar hohen Preis für CO2-Emissionen zahlen muss. Zusätzliche Kosten können die deutschen Firmen dann nicht über die Produktpreise ausgleichen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt. Hier spricht man von „Carbon Leakage“.
Verordnung soll „Carbon Leakage“ vermeiden
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Vermeidung von „Carbon Leakage“ beschlossen. Sie regelt einen finanziellen Ausgleich zugunsten von Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen. Es ist sichergestellt, dass grundsätzlich in allen betroffenen Sektoren eine „Carbon Leakage“-Beihilfe verfügbar ist. Diese Beihilferegelung muss noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Im Gegenzug verpflichten sich beihilfeberechtigte Unternehmen zu Klimaschutzmaßnahmen. Dazu zählen Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt der nationale Emissionshandel. Damit ergänzt die Bundesregierung den europäischen Emissionshandel, der bereits für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und den innereuropäischen Luftverkehr gilt. Der Ausstoß von CO2 hat nun auch in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Preis. Die CO2-Bepreisung gilt als der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Der neue CO2-Preis macht den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer. Damit werden die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Foto: marketSTEEL