Bürokratischer Aufwand für Meldepflicht

von Alfons Woelfing

Betriebe, die selbst auch Strom produzieren, sind verpflichtet, die Daten ihrer Stromerzeugungsanlagen in neuem Marktstammdatenregister zu aktualisieren. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin.

Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister

Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit den Behörden zu verbessern. Es löst das PV-Meldeportal sowie das EEG-Anlagenregister vollständig ab und soll das zentrale Register der Energiewirtschaft werden.

Von der Regelung sind viele Unternehmen und Gewerbebetriebe betroffen, die beispielsweise eine Photovoltaikanlage im Unternehmen nutzen oder eine KWK-Anlage betreiben. Lediglich die sogenannten „Volleinspeiser“, die den von ihnen erzeugten Strom komplett ins Netz einspeisen und weder Eigenverbrauch haben, noch an Letztverbraucher liefern, sind von der Meldepflicht ausgeschlossen.

Das Register ist seit Mai in Betrieb. Ab Juli 2017 sind alle Neuanlagen meldepflichtig. Im Zuge dessen werden dann auch das PV-Meldeportal und das Anlagenregister integriert. Betreiber von Bestandsanlagen müssen ab Mitte August innerhalb der nächsten zwei Jahre von sich aus die Datenverantwortung für ihre Anlagen übernehmen. In jedem Falle ist die Neuregistrierung notwendig, da die Betreiberdaten nicht zur Übernahme innerhalb des MaStR angeboten werden. Im Zuge der Datenübernahme ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Daten zu vervollständigen und zu aktualisieren. Anschließend werden die Datensätze wie bei einer Anlagenneuregistrierung einer Netzbetreiberprüfung unterzogen.

Verlust der EEG-Förderung oder Privileg des individuellen Netzentgeltes drohen

Nicht nur die Bundesnetzagentur kann Sanktionen verhängen, wenn Netzbetreiber und Energieerzeuger ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, von staatlicher Seite können darüber hinaus beispielsweise der KWK-Zuschlag oder die EEG-Förderung reduziert oder komplett für das Unternehmen gestrichen werden. Andere Entlastungen wie geringere Netzumlagen oder individuelle Netzentgelte könnten beschnitten werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Unternehmen ihre Stammdaten angeben. Dazu gehören neben den Basisangaben, wie den technischen Daten der einzelnen Stromerzeugungseinheiten, auch Standorte und Netzanschlusspunkte sowie Nachweise über gelieferte Strommengen und Abrechnungen. „Der Staat erlegt den Unternehmen mit der Eintragung ins Marktstammdatenregister umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten auf. Alleine das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Stammdaten und muss sich daher vollumfänglich darum kümmern“, verdeutlicht Energieexperte Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG, der Situation.

Unternehmen fehlen Ressourcen um die Pflichten zu erfüllen

Die Unternehmen haben oft nicht ausreichend Kapazitäten, um solche kurzfristigen und umfangreichen Anforderungen vollständig neben dem Tagesgeschäft zu erfüllen. Zudem stellen die Häufigkeit der Änderungen und die Komplexität der Regelungen eine Hürde dar. Diese Problematik begegnet den Experten der ISPEX bei ihren Beratungsprojekten immer wieder. Energie-Experte Arnold verweist hierbei auf die vormals unterschiedlichen Anlagendefinitionen in EEG, EnWG, KWKG mit verschiedenen Verwendungszusammenhängen etwa nach FFAV oder §32 EEG.

„Die Zahl der betroffenen Unternehmen ist sehr hoch, da lediglich die sogenannten Volleinspeiser von der Meldepflicht ausgenommen sind. Die anderen Unternehmen sollten sich jetzt schon auf die Umstellung vorbereiten, um ihre Anlagendaten bei Zeiten im neuen Register managen zu können. Sollte zum Beispiel eine Erweiterung oder ein Betreiberwechsel in den nächsten zwei Jahren anstehen, müsste dies schon im neuen System erfolgen. Zur Erweiterung oder Umstellung käme dann noch das Aufbereiten der alten Daten hinzu. Wir können mit unserem Know-how Meldepflichtige dabei beraten und unterstützen“, bietet Arnold an.

Quelle: ISPEX AG / Foto: fotolia

Zurück