Brexit-Vertrag unter Dach und Fach

von Hubert Hunscheidt

Das Europäische Parlament hat am 28. April grünes Licht für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gegeben – und so auch für mehr Planungssicherheit bei vielen deutschen Unternehmen gesorgt. Denn damit tritt das Abkommen, das seit dem 1. Januar vorläufig angewendet wird, am 1. Mai nun endgültig in Kraft.

Für die deutschen Unternehmen wichtig ist, dass es weiterhin keine Mengenbeschränkungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich geben wird und auch keine Zölle für Waren mit EU/UK-Ursprung anfallen. Außerdem enthält das Abkommen Regelungen zu den Themen Energie, Verkehr und Fischerei sowie zu einem fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und teilweise einheitlichen Standards etwa bei Umweltthemen.

Vereinbarungen zu einigen wirtschaftsrelevanten Bereichen, die nicht in dem Handels- und Kooperationsabkommen geregelt sind, sollen in den nächsten Wochen folgen. Dazu gehören unter anderem eine dauerhafte Äquivalenzentscheidung der EU-Kommission zum sicheren Datenaustausch sowie ein grundlegendes Vorhaben, bei Finanzdienstleistungen zusammenzuarbeiten.

Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. / Foto: fotolia

 

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