Beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2024: +6,3 Prozent zum Vorjahresmonat

von Hubert Hunscheidt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2024 hatte sie noch um 25,9 % gegenüber Mai 2023 zugenommen. Nachdem von Juni 2023 bis Mai 2024 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten waren, lag damit im Juni 2024 erstmals wieder ein einstelliger Zuwachs vor. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2024 gegenüber April 2023 um ein Drittel gestiegen

Im April 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 906 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 33,5 % mehr als im April 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im April 2023 hatten die Forderungen bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im April 2024 in Deutschland insgesamt 5,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im Vorjahresmonat

Im April 2024 gab es 6 277 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 27,9 % gegenüber April 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt / Foto: Fotolia

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