Arbeitgeberverband Stahl lehnt Gewerkschaftsforderungen ab
von Hubert Hunscheidt
Die Arbeitgeberseite hat weiterhin eine generelle, von der Transformation unabhängige Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden/Woche bei vollem Lohnausgleich kategorisch abgelehnt.
Stattdessen wurde die IG Metall aufgefordert, einen „Transformationstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung“ abzuschließen, der neben beschäftigungssichernden Maßnahmen
insbesondere Regelungen für eine Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeit nach oben und nach unten vorsieht. Das Wesentliche dabei ist, dass der Tarifvertrag lediglich einen
verbindlichen Rahmen definieren soll, der auf Unternehmensseite ausgefüllt werden muss. Ferner soll dieser Tarifvertrag nur gelten, wenn und soweit sich ein Unternehmen konkret
in der Transformation befindet.
Die nächste Tarifverhandlung für die nordwestdeutsche Stahlindustrie findet am 11. Dezember 2023, die für die ostdeutsche Stahlindustrie am 12. Dezember 2023 statt
Quelle: Arbeitgeberverband Stahl e.V. / Foto: marketSTEEL