Antragsfrist für "Energiekostendämpfungsprogramm" verlängert

von Hubert Hunscheidt

Das Programm richtet sich an energie- und handelsintensive Unternehmen, die in besonderem Maße unter den massiven Preissteigerungen bei Erdgas und elektrischem Strom leiden.

In Reaktion auf Rückmeldungen aus der Industrie und nach den ersten Erfahrungen in der Umsetzung wird das EKDP nun angepasst; die Antragsfrist wird verlängert. Zudem sollen verbesserte Informationsmaterialien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Antragstellung erleichtern. Änderungen haben sich etwa bei der Verwendung von Erdgas zum Heizen oder bei der Anerkennung von Emas-Zertifikaten ergeben.

Eine weitere Anpassung des Programms bezieht sich auf den "Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen" der Europäischen Kommission, der am 20. Juli geändert wurde: Seit dem 1. September können damit maximal 70 Prozent derjenigen Menge Erdgas und Strom berücksichtigt werden, die das Unternehmen im Vorjahresmonat verbraucht hat.

Details zum Energiekostendämpfungsprogramm und zur Antragstellung stehen hier zur Verfügung.

Quelle: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. / Foto: marketSTEEL

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