Ab 2021 zehn Euro pro Tonne CO2

von Hubert Hunscheidt

Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Das Bundeskabinett hat jetzt die Eckpunkte zur Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels beschlossen.
Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
 
Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte konkretisieren, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS) ausgestaltet werden soll. Den entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung bis Ende des Jahres vorlegen. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
 
Anreize für Klimaschutz setzen
 
Für Gebäudewärme und Verkehr fehlt bisher ein wirksames Preissignal, das die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet. Denn das europäische EHS gilt nicht für diese beiden Sektoren. Ein einheitlicher Preis für Treibhausgasemissionen über alle Sektoren ist volkswirtschaftlich der kosteneffizienteste Weg, die Klimaziele zu erreichen. Deshalb wird sich die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dafür einsetzen, einen europaweiten übergreifenden Zertifikatehandel für alle Sektoren einzuführen.
 
Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. Er soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
 
Verlässlicher Preispfad sorgt für Planungssicherheit
 
Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern. Sie können so mittelfristig auf künftige Preisentwicklungen reagieren, klimaschonende Produkte kaufen oder in solche Anlagen investieren. Ein verlässlicher Preispfad gibt ihnen größtmögliche Planungssicherheit.
 
Gesamtmenge an Zertifikaten begrenzt
 
Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte ab dem Jahr 2026 per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Er soll mindestens 35 Euro pro Tonne CO2 und höchstens 60 Euro pro Tonne CO2 betragen.
 
Zusätzliche Einnahmen kommen Bürgern zu Gute
 
Die Bundesregierung wird die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms investieren – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude. Sie wird zudem einen Teil als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
 
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Vorschaufoto: fotolia
 

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