Ab 1. Januar 2025 einspurige Verkehrsführung auf der A 13 Brennerautobahn
von Hubert Hunscheidt
Nach über 55 Jahren ist die Luegbrücke entlang der A 13 Brennerautobahn am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um die Brücke zu entlasten, ist auf der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bestehende Brücke weiterhin sicher in Betrieb bleiben kann. Mit dem Start der Neuerrichtung der Luegbrücke soll – nach Vorliegen aller Bescheide – im Frühjahr 2025 begonnen werden.
Einspurigkeit Luegbrücke
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist auf der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Damit an Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen lange Verzögerungen und Staus verringert werden können, wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere Verkehrsführung eingerichtet.
Damit die Brücke an verkehrsstarken Tagen zweispurig befahren werden kann, ist es notwendig, dass schwere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen auf der Innenseite der Brücke fahren, um das Tragwerk zu entlasten. Ein wissenschaftlicher Testbetrieb hat gezeigt, dass diese innovative Zweispurigkeit funktioniert. Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht müssen auf die linke und somit innere Fahrspur wechseln. Pkw können beide Fahrspuren wie bisher auch nützen.
Wann ist die Luegbrücke zweispurig?
An rund 170 Tagen im Jahr wird eine solche Verkehrsführung flexibel eingerichtet - je nach Bedarf entweder in Richtung Norden oder Süden. Zusätzlich wird es Maßnahmen wie Kontrollsystem, zusätzliche Lkw-Fahrverbote, eine Section Control, zusätzliche Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen geben. Eine europaweite Informationskampagne sorgt auch in anderen Ländern für eine umfassende Kommunikation der Maßnahmen.
Quelle und Foto: ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft