Grenzausgleichsmaßnahmen müssen die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen

Die Kaltwalzwerke und die gesamte Stahl und Metall verarbeitende Industrie bekennen sich zu den Klimazielen des Pariser Abkommens. Die Erreichung der ambitionierten Vision eines klimaneutralen Kontinents gelingt nur mit einer starken, in Zukunft emissionsarmen europäischen Stahlindustrie und robusten industriellen Wertschöpfungsnetzwerken, die in Europa Wohlstand und Arbeitsplätze sichern und die Klimaziele durch Innovationen erreichen.

Die Stahlindustrie ist für den Standort Europa unverzichtbar und im Rahmen der Standortpolitik nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Die nachgelagerten Verarbeitungsstufen – so die Stahl und Metall verarbeitende Industrie - und weitere Akteure in der Lieferkette sind in den letzten Jahrzehnten aber nach der Zahl der Arbeitsplätze und der volkswirtschaftlichen Bedeutung gewichtiger geworden und sind im Transformationsprozess ebenso wirkungsvoll zu unterstützen.

Klimaschutz ist eine Aufgabe aller Staaten. Durch ein weltweit abgestimmtes, hohes Ambitionsniveau beim Klimaschutz können global vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Industrie hergestellt werden. Bisher ist nicht absehbar, dass ein solches Level-Playing-Field, auch nicht auf der Ebene der G20-Staaten, mittelfristig erreicht werden kann. Daher hat die Präsidentin der EU-Kommission im Zusammen­hang mit der Präsentation ihres Green Deal für Europa am 11. Dezember 2019 angekündigt, „für ausgewählte Sektoren ein CO2-Grenzausgleichssystem vor[zu]schlagen, um das Risiko der Verlager­ung von CO2-Emissionen zu mindern“. Das System soll sicherstellen, dass in den Importpreisen die CO2-Kosten besser wider­gespiegelt werden.

Nach unserer Einschätzung könnten umfassende Grenzausgleichsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, Wettbewerbsnachteile, die den EU-Unternehmen durch hohe Klimaschutzstandards entstehen, auszugleichen. Das Risiko einer Abwanderung energieintensiver Branchen oder Produktion in Regionen mit niedrigeren Klimaschutzstandards (Carbon-Leakage) ist unbedingt zu verhindern. Dabei ist aber sicherzustellen, dass der für die exportorientierte europäische Industrie überlebenswichtige freie und regelbasierte Welthandel nicht gestört wird. Grenzausgleichsmaßnahmen müssen deshalb den WTO-Regeln entsprechen und Retorsionsmaßnahmen wichtiger Handelspartner müssen ausgeschlossen werden.

Grenzausgleichsmaßnahmen müssen die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen

Grenzausgleichsmaßnahmen müssen die gesamten Wertschöpfungsketten und Warenströme in den Blick nehmen und einbeziehen. Es ist nicht ausreichend und würde zu Verwerfungen führen, wenn lediglich die Roh­stoffe am Anfang der Wertschöpfungsketten vor dem internationalen Wettbewerb geschützt würden. Wir unterstützen daher nachdrücklich den Vorschlag Frankreichs, der eine Grenzabgabe auf alle Waren vorsieht, die emissionsintensive Materialien enthalten und auch eine Entlastung für den Export dieser Waren beinhaltet. 

 

Wettbewerbsfähigkeit der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien in Europa erhalten

Bei einem Materialkostenanteil von ca. 60% ist die Kaltwalzindustrie sowohl auf wettbewerbsfähige Vormaterialpreise als auch auf wettbewerbsfähige europäische Vormateriallieferanten zwingend angewiesen. Eine Beschränkung des Grenzsausgleichsmechanismus allein auf den Import von Rohstoffen wie Stahl oder Aluminium würde sich durch die politische Verteuerung der Importe – und damit einhergehend auch durch die Verteuerung von in Europa erzeugten Rohstoffen – negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungsstufen in Europa auswirken und zu einem Investitions-, und Job-Leakage führen.      

Unternehmen in Drittländern würden zudem angereizt werden, den Stahl im eigenen Land zu verarbeiten und anschließend die fertigen oder halbfertigen Produkte, auf die kein Grenzausgleich angewendet wird und die regelmäßig mit höheren CO2-Emissionen belastet sind, in die EU zu liefern. Europäische Hersteller hätten dadurch nur eingeschränkt Zugang zu Stahlimporten aus Drittländern und kämen für die eigenen, innerhalb der EU hergestellten Produkte, unter steigenden Import- und Wettbewerbsdruck. Um die Rohmaterialen ohne CO2-Kosten zu beziehen, könnten diese Unternehmen zukünftig gezwungen sein, ihre Produktion und die damit verbundene Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze aus der EU hinaus zu verlagern.

Die Kunden der mittelständischen Kaltwalzwerke könnten nicht zuletzt angereizt werden, ihre Produktion in Drittländer zu verlagern, um die Kostennachteile in den Vorleistungen zu vermeiden. Viele europäische Kunden der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie, wie z.B. der Automobilbau und der Maschinenbau, produzieren bereits in Drittländern und könnten diese Standorte erweitern.

 

Petitum

Die Kaltwalzindustrie fordert für den Fall der Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus einen umfassenden Wettbewerbsschutz, der alle Verarbeitungsstufen emissionsintensiver Materialien einschließt. Nur so kann das Risiko der Carbon-Leakage-Verlagerung auf die nachgelagerten Verarbeitungsstufen verhindert und ein Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen in den Wertschöpfungsketten der Stahl- und Metallverarbeitung gewährleistet werden. Ein Schutz nur für ausgewählte Sektoren würde deutlich zu kurz greifen.

 

Der Beitrag stammt von Martin Kunkel, Geschäftsführer Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V. www.fv-kaltwalzwerke.de

Der Gastkommentar spiegelt die Meinung des Autors wider, nicht notwendigerweise die der Redaktion von marketSTEEL.

Foto: Fachvereinigung Kaltwalzwerke e. V., Martin Kunkel

Zurück